• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zum ILO-Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt beschlossen

14.10.2024

Arbeitsrecht, Meldung

Gesetzentwurf zum ILO-Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 09.10.2024 den Gesetzentwurf zum Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt beschlossen.

Beitrag mit Bild

©magele-picture/fotolia.com

Mit dem Gesetzentwurf macht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Ratifikation. Ziel des Übereinkommens ist Prävention. Durch Arbeitsschutz sollen Unfälle und Gesundheitsschäden verhütet und Gefahrenursachen in der Arbeitsumwelt reduziert werden. Außerdem unterstützt Deutschland auf diesem Weg die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Sozialpartnern und internationalen Organisationen auf dem wichtigen Feld der gemeinsamen Beschäftigungs- und Sozialpolitik.

Zum Hintergrund

Im Juni 2022 nahm die Internationale Arbeitsorganisation das Übereinkommen Nr. 155 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt zusammen mit Übereinkommen Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz in den Kanon von nun insgesamt zehn besonders wichtigen ILO-Instrumenten, den sog. ILO-Kernarbeitsnormen, auf.

ILO-Kernarbeitsnormen stehen im Rang universell gültiger Menschenrechte, die jedem Menschen weltweit zustehen und sich allein aus der Würde des Menschen herleiten und begründen lassen: Rechte, die unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar sind. Sie gelten grundsätzlich unabhängig von nationalen Ratifikationen.

Durch die Ratifikation und damit die völkerrechtlich verbindliche Unterzeichnung unterstützt die Bundesregierung die Bedeutung von internationalen Menschenrechten weltweit und im eigenen Land.

Präventiver Arbeitsschutz

Übereinkommen Nr. 155 trifft Regelungen zum präventiven Arbeitsschutz und nimmt einen zentralen Platz auf diesem Gebiet und als tragende Orientierungs- und Handlungsmaxime ein. Dabei soll es eine innerstaatliche Politik auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Arbeitsumwelt unterstützen, die Unfälle und Gesundheitsschäden verhütet und Gefahrenursachen in der Arbeitswelt verringert. Aufgrund unseres hohen Schutzniveaus ist in Deutschland allerdings kein gesetzlicher Anpassungsbedarf erforderlich.

Doch auch wenn wir in Deutschland schon einen hohen Schutzstandard in der Arbeitswelt etablieren können und genießen, so ist weltweit noch ein großer Schritt zu gehen: Denn weltweit führen Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu fast drei Millionen Todesfällen, und über 395 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erleiden jährlich nicht-tödliche Unfälle am Arbeitsplatz mit erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen jeweils für die gesamte Gesellschaft.

Alle zehn ILO-Kernarbeitsnormen werden ratifiziert

Deutschland soll Vorbild sein für andere. Menschenrechte und Schutzmechanismen können nur dann dauerhaft wirksam werden, wenn sie permanenten Schutz erfahren und unterstützt werden. Das ist auch in unserem nationalen Interesse und gibt Orientierung für die Wirtschaft und unsere Gesellschaft.

Mit der anstehenden Ratifikation von Übereinkommen Nr. 155 wird Deutschland alle zehn ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert haben und unterstützt damit ausdrücklich die fundamentalen Prinzipien und Rechte bei der Arbeit wie Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung von Zwangsarbeit, Abschaffung von Kinderarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf und nun auch Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz weltweit.


BMAS vom 09.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


26.05.2026

10 Jahre DS-GVO: Datenschutz verankert, aber jedes Jahr aufwendiger

Die DS-GVO hat den Datenschutz in Unternehmen deutlich gestärkt, sorgt aber zugleich für steigende Belastungen und praktische Hürden.

weiterlesen
10 Jahre DS-GVO: Datenschutz verankert, aber jedes Jahr aufwendiger

Meldung

© Coloures-pic/fotolia.com


26.05.2026

IFRS: DRSC Interpretation 5 verabschiedet

Die neue DRSC Interpretation 5 regelt, wie ertragsteuerliche Nebenleistungen nach IFRS zu bilanzieren und in der GuV auszuweisen sind.

weiterlesen
IFRS: DRSC Interpretation 5 verabschiedet

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht