23.01.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Weniger Papierkram, mehr Effizienz: Die Bundesregierung plant den Abbau bürokratischer Hürden für Unternehmen. Ein neuer Gesetzentwurf sieht die Streichung überholter Berichtspflichten und Vorschriften vor. Dies soll Einsparungen in Millionenhöhe bringen.

Beitrag mit Bild

©jat306/fotolia.com

Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs (21/3740) der Bundesregierung „zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“.

Mit dem Vorhaben sollen durch die Aufhebung unnötiger Vorschriften und Berichtspflichten in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie in weiteren Gesetzen Bürokratie abgebaut, Kosten gesenkt und Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, entlastet werden.

Diese Maßnahmen sind vorgesehen

Das Gesetz listet fünf konkrete Maßnahmen auf wie die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, den Wegfall des Nationalen Heizungslabels, die Streichung bestimmter Berichtspflichten für Übertragungsnetzbetreiber sowie die Reduzierung von Berichtspflichten im „Investitionsgesetz Kohleregionen“. Außerdem soll die gegenüber dem Bundestag bestehende Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu Aktivitäten der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gestrichen werden.

Mit den Änderungen seien Einsparungen von insgesamt 57,7 Mio. € zu erzielen, heißt es in dem Entwurf. Davon entfielen rund 47,6 Mio. € auf die Immobilienwirtschaft und 10 Mio. € auf die Verwaltung durch den Wegfall des Nationalen Heizungslabels.


Dt. Bundestag vom 22.01.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

Der EuGH soll klären, wo bei privater Datenverarbeitung die Grenzen der DSGVO-Haushaltsausnahme liegen.


18.09.2026

BGH lässt Reichweite der DSGVO-Haushaltsausnahme klären

Der EuGH soll klären, wo bei privater Datenverarbeitung die Grenzen der DSGVO-Haushaltsausnahme liegen.

weiterlesen
BGH lässt Reichweite der DSGVO-Haushaltsausnahme klären

Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


18.09.2026

EU will Anerkennung von Berufsqualifikationen beschleunigen

Die EU will Berufsqualifikationen schneller anerkennen und grenzüberschreitendes Arbeiten einfacher, digitaler und sicherer machen.

weiterlesen
EU will Anerkennung von Berufsqualifikationen beschleunigen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


17.09.2026

BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs

Beim Gesellschaftspostfach dürfen Unterzeichner und Versender verschieden sein, wenn beide die Gesellschaft wirksam vertreten dürfen.

weiterlesen
BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht