Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs (21/3740) der Bundesregierung „zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“.
Mit dem Vorhaben sollen durch die Aufhebung unnötiger Vorschriften und Berichtspflichten in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie in weiteren Gesetzen Bürokratie abgebaut, Kosten gesenkt und Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, entlastet werden.
Diese Maßnahmen sind vorgesehen
Das Gesetz listet fünf konkrete Maßnahmen auf wie die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, den Wegfall des Nationalen Heizungslabels, die Streichung bestimmter Berichtspflichten für Übertragungsnetzbetreiber sowie die Reduzierung von Berichtspflichten im „Investitionsgesetz Kohleregionen“. Außerdem soll die gegenüber dem Bundestag bestehende Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu Aktivitäten der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gestrichen werden.
Mit den Änderungen seien Einsparungen von insgesamt 57,7 Mio. € zu erzielen, heißt es in dem Entwurf. Davon entfielen rund 47,6 Mio. € auf die Immobilienwirtschaft und 10 Mio. € auf die Verwaltung durch den Wegfall des Nationalen Heizungslabels.

