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13.01.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf: Vergaberecht soll vereinfacht werden

Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG, 20/14344) eingebracht.

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Ziel des Gesetzentwurfs zur Transformation des Vergaberechts ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

Junge, kleine und mittlere Unternehmen sollen profitieren

Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, sollen öffentliche Auftraggeber – gerade auch auf kommunaler Ebene – maßgeblich entlastet werden. Der bürokratische Aufwand sowie etwaige Hürden für Unternehmen bei der Teilnahme an öffentlichen Vergaben sollen im Sinne des Bürokratieabbaus und der Stärkung des Wettbewerbs ebenfalls reduziert werden. „Von solchen Vereinfachungen profitieren gerade junge, kleine und mittlere Unternehmen in besonderem Maße“, erwartet die Bundesregierung. Daneben würden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die hohe Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen am öffentlichen Auftragswesen zu stärken sowie die noch zu geringen Teilnahmemöglichkeiten von Start-ups und Unternehmen mit innovativen Angeboten zu erhöhen. Zugleich würden Vergabe- und Nachprüfungsverfahren durch den Abbau von Bürokratie sowie durch die Einführung und Stärkung digitaler Prozesse beschleunigt. Unter anderem sind Vereinfachungen bei Eignungsprüfungen und diesbezüglichen Nachweispflichten von Unternehmen vorgesehen, die zu Erleichterungen auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite führen sollen.

Entlastung durch Digitalisierung

Die Digitalisierung entlaste dabei nicht nur Auftraggeber und Auftragnehmer, sondern ebenfalls die Vergabekammern in Bund und Ländern sowie die Oberlandesgerichte, und ermögliche schnellere Verfahren, erwartet die Bundesregierung. Bestehende Rechtsunsicherheiten würden – wo möglich – beseitigt, etwa durch Angleichungen der nationalen an die europarechtlichen Vorgaben.

„Die öffentliche Beschaffung muss einfacher, schneller und flexibler werden, um die staatliche Reaktion auf die derzeitigen großen und dringlichen Herausforderungen, etwa die nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die beschleunigte Digitalisierung und die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft im Lichte der globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel, angemessen zu unterstützen“, formuliert die Bundesregierung ihr Ziel. Die öffentliche Beschaffung müsse ein Treiber der Transformation zu einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft sein, wird gefordert. Es sei daher dringend geboten, die sozial-ökologisch nachhaltige Beschaffung zu stärken und eine größere Verbindlichkeit für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien gesetzlich zu verankern.

Erwartet wird eine Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft in Höhe von 328,1 Millionen Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung soll durch die Änderungen um 985,3 Millionen Euro reduziert werden.


Dt. Bundestag vom 10.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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