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05.08.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf: Stärkung des fairen Wettbewerbs

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im Interesse der Verbraucher und der weiteren Marktteilnehmer vorgelegt (19/12084).

Der Gesetzentwurf (19/12084) vereint mehrere gesetzgeberische Maßnahmen: Zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen sieht er höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vor.

Neu: Die Reparaturklausel

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Missstand durch missbräuchliche Abmahnungen

Wie es in dem Entwurf heißt, mehren sich in letzter Zeit die Anzeichen dafür, dass trotz gesetzlicher Regelungen weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Es liege ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden.

(Dt. Bundestag, hib vom 02.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


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