12.04.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf „Solarpaket I“

Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket I ein wichtiges Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Sie will den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen entbürokratisieren und den Zubau von Photovoltaik weiter beschleunigen.

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Zukünftig soll es für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer werden, Photovoltaik (PV) auf dem Dach oder in der Fläche zu installieren. Um den Ausbau von Photovoltaik in Deutschland noch mehr zu steigern, hat das Kabinett im August 2023 das „Solarpaket I“ beschlossen – den Gesetzentwurf zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften. Das Solarpaket I ist ein weiterer wichtiger Schritt für das Gelingen der Energiewende.

Ziel: Klimaneutralität bis 2045

Die Bundesnetzagentur hat zum 1. April 2024 die Registrierung von Balkonkraftwerken vereinfacht. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister soll dann genügen. Denn Deutschland will als eine der ersten Industrienationen bis 2045 klimaneutral wirtschaften. Der Stromsektor muss dafür bereits bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgas-Emissionen auskommen. Um diese Ziele zu erreichen, tut die Bundesregierung alles dafür, den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen.

Mehr Photovoltaik auf Dächern und Freiflächen

Neue Photovoltaik-Anlagen werden kontinuierlich stark aufgebaut: Allein im ersten Halbjahr 2023 wurde mit insgesamt fast 6.000 Megawatt mehr Leistung zugebaut als in den bisherigen Rekordjahren 2010 bis 2012. Im gesamten Jahr 2023 wurden fast doppelt so viele neue Solaranlagen installiert wie im Vorjahr, so die vorläufigen Zahlen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik. Um das Klimaschutzziel zu erreichen, müssen die Kapazitäten noch mehr gesteigert werden.

Höhere Ausbauziele gesetzt

Deshalb strebt die Bundesregierung mit dem Solarpaket zudem höhere Ausbauziele für PV an: 2023 sollen 9 Gigawatt (GW), 2024 13 GW und 2025 18 GW Solarleistung dazukommen. Ab 2026 soll dann sogar mehr als dreimal so viel zugebaut werden, also 22 Gigawatt (GW). Bis 2030 sind 215 GW das Ziel. Der Zubau soll sich etwa zur Hälfte aus Freiflächen und zur anderen Hälfte aus Dachanlagen ergeben.

Mit dem neuen Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung den Erneuerbaren Energien gesetzlichen Vorrang gegeben. Mit dem Solarpaket I folgt nun ein weiterer wichtiger Schritt, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und die im EEG 2023 gesetzten Ziele zu erreichen: nämlich bis 2030 insgesamt mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu decken.

Zukünftig einfacher: Photovoltaik auf dem Balkon

Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sog. Balkonkraftwerke, soll für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich sein. Dem Gesetzespaket vorausgegangen war ein intensiver Austausch mit der Branche im Rahmen eines sog. Praxischecks Photovoltaik, um Hemmnisse und Bürokratiehürden aufzuspüren und gezielt abzubauen.

Gemeinschaftlich Gebäude mit Solarstrom versorgen

In Mehrfamilienhäusern soll günstiger Solarstrom vom Dach direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Dafür ist das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ vorgesehen. Dann wird der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV ins allgemeine Stromnetz wegfallen.

Auch Regelungen zu Abrechnungen und zur rechtzeitigen Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen werden genau festgelegt. Mieterinnen und Mieter sollen künftig selbst einen günstigen Ergänzungstarif abschließen können für Strom, der nicht durch den günstigen PV abgedeckt wird.

Mit der Industrie wird die Bundesregierung erörtern, wie der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ weiter gestärkt werden kann.

Verbesserungen beim Mieterstrom

Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen – bislang gerade in Wohnquartieren häufig ein Problem.

Gewerbe: Unbürokratisch mehr große PV-Anlagen

Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt zur Direktvermarktung verpflichtet. Das soll sich ändern: Die Anlagenbetreiber sollen ihre Überschussmengen künftig ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben. Davon profitieren vor allem Anlagenbetreiber mit einem hohen Eigenverbrauch. Die neue unbürokratische Regelung soll sie motivieren, mehr PV auf großen Dächern zu installieren.

Zudem soll zukünftig ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt (kW) oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein. Unterhalb dieser Schwellen genügt ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate.

Ausbau von nachhaltigen Freiflächenanlagen stärken

Das Solar-Paket regelt zudem den nachhaltigeren Ausbau von Solarparks, ohne mehr freie Flächen zu verbrauchen. Daher soll die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und Photovoltaik-Modulen besonders gefördert werden, die sog. Agri-PV. Die Flächen werden dadurch mehrfach genutzt und gleichzeitig werden die landwirtschaftlichen Interessen gewahrt. Strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz bleiben selbstverständlich ausgenommen.

Um mehr versiegelte Flächen zu nutzen, soll PV etwa auf Parkplätzen gefördert werden. Für diese und Agri-PV soll es künftig Ausschreibungssegmente mit einem eigenen Höchstwert geben.


Bundesregierung vom 09.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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