• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf zur Eindämmung von Share Deals auf Zielgerade

16.04.2021

Meldung, Steuerrecht

Gesetzentwurf zur Eindämmung von Share Deals auf Zielgerade

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

Der Gesetzentwurf zur Eindämmung sog. Share Deals hat den Finanzausschuss des Bundestags passiert. Damit nimmt das Gesetzgebungsverfahren, das Steuergestaltungsmodelle beim indirekten Erwerb von Grundstücken möglichst unattraktiv machen soll, eine wichtige Hürde. Mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat könnte es bereits im Juli 2021 in Kraft treten.

Von einem Share Deal ist die Rede, wenn nicht ein Grundstück selbst, sondern eine Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft auf einen oder mehrere Gesellschafter übergeht. Bleibt die Beteiligung unter 95 % und ist diese Beteiligungsgrenze für mindestens fünf Jahre nicht überschritten, fällt nach aktueller Gesetzeslage keine Grunderwerbsteuer an. Erst bei einem Übergang von 95 % und mehr wird ein Grundstückserwerb fingiert. Dann fällt Grunderwerbsteuer in Höhe des gesamten Grundstückswerts an.

Steuervermeidungsmodelle durch Share Deals

2016 hat die Finanzministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die gesetzliche Änderungsvorschläge erarbeiten sollte. Ziel war es, Steuervermeidungsmodelle durch Share Deals unattraktiv zu machen. Nach einem Beschluss der Finanzministerkonferenz im November 2018 waren die Vorschläge von der Bundesregierung zunächst nicht weiterverfolgt worden. Erst im Juli 2019 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der im Wesentlichen auf den Formulierungsvorschlägen der Finanzministerkonferenz beruht.

Trotz positiver Stellungnahme des Bundesrates im September 2019 hatte sich der Finanzausschuss des Bundestages bis heute nicht abschließend mit dem Gesetzentwurf befasst.

Änderung bei Beteiligung und Fristen

Kern der geplanten Regelungen ist, dass bei einem indirekten Erwerb von Grundstücken über eine Beteiligung an einer grundstückshaltenden Gesellschaft nur dann keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, wenn weniger als 90 % der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden. Zusätzliche Bedingung ist, dass mindestens zehn Jahre keine weiteren Anteile dazu erworben werden. Derzeit gilt eine Frist von fünf Jahren.

„Ich bin überzeugt davon, dass die strengeren Regelungen Share Deals deutlich unattraktiver machen“, sagte die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann. „Das alles hätten wir schon viel früher haben können. Die Länder hatten ihren Teil getan.“ Baden-Württemberg hatte sich immer wieder über den Bundesrat für eine gesetzliche Regelung zur Eindämmung von Share Deals eingesetzt.

(FinMin Baden-Württemberg vom 14.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank