Die Bundesregierung will ein Wettbewerbsregister einführen und hat hierzu den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (18/12051) vorgelegt.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts wurde das öffentliche Auftragswesen grundlegend modernisiert und Vergabeverfahren effizienter, einfacher und flexibler ausgestaltet. Ein wesentliches Ziel der Vergaberechtsreform war, die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität zu verbessern. Ziel des aktuellen Gesetzentwurfs zum Wettbewerbsregister ist es, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben und die sich im Wettbewerb fair verhalten.
Prüfung vor Zuschlagserteilung
Öffentliche Auftraggeber sollen im Register vor der Vergabe von Aufträgen abfragen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist. Denn der Schaden durch die Wirtschaftskriminalität habe 2015 rund 2,9 Milliarden Euro betragen, schreibt die Regierung. Die öffentliche Auftragsvergabe sei besonders anfällig für Wirtschaftskriminalität. Daher müssten die Vergabestellen leichter nachprüfen können, ob bei potenziellen Auftragnehmern Ausschlussgründe vorliegen. Die bisher auf Bundebene bestehenden Register seien nicht ausreichend.
Bundeskartellamt wird Register führen
Das Register wird beim Bundeskartellamt eingerichtet. Erkenntnisse über Ausschlussgründe von Vergabeverfahren sollen von den Strafverfolgungsbehörden und von den für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden des Bundes und der Länder an das Register übermittelt werden. Einträge im Register werden je nach Schwere der Tat nach bestimmter Zeit gelöscht. Eintragungen über Straftaten werden spätestens fünf Jahre ab dem Tag der Rechts- oder Bestandskraft des Urteils gelöscht, Bußgeldentscheidungen nach drei Jahren.
(Dt. Bundestag, hib vom 25.04.2017 / Viola C. Didier)