• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf regelt Übergangszeitraum zum Brexit

07.09.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf regelt Übergangszeitraum zum Brexit

Beitrag mit Bild

©7razer/fotolia.com

Die Bundesregierung bereitet Deutschland weiter auf den Brexit vor: Das Kabinett hat am 05.09.2018 einen Gesetzentwurf für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU beschlossen.

Am 29.03.2019 endet voraussichtlich die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union – genau zwei Jahre nach der britischen Austrittsmitteilung. Im März 2018 hatten sich die Europäische Kommission und das Vereinigte Königreich auf einen Übergangszeitraum vom Tag des Austritts bis zum Jahresende 2020 verständigt. Er tritt nur in Kraft, wenn es zu einem Austrittsabkommen kommt.

Rechtsklarheit für den Übergang

Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf regelt die Bundesregierung diesen Übergangszeitraum auch für Deutschland. Er enthält zwei wesentliche Elemente:

  • Im Grundsatz ist das Vereinigte Königreich im Bundesrecht während des Übergangszeitraums wie ein Mitgliedstaat der Europäischen Union zu behandeln.
  • Auch im Staatsangehörigkeitsrecht gelten bis Ende 2020 die bisherigen Regeln fort: Britische und deutsche Staatsangehörige, die während des Übergangszeitraums einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland beziehungsweise im Vereinigten Königreich stellen, dürfen ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten – auch wenn die Entscheidung über die Einbürgerung erst nach Ablauf des Übergangszeitraums erfolgt.

Zeit für Anpassungen

Der Übergangszeitraum von 21 Monaten soll Unternehmen und Verwaltungen Gelegenheit geben, sich an den Brexit anzupassen. In diesem Zeitraum gilt das EU-Recht grundsätzlich weiter auch für das Vereinigte Königreich. Sollten die Verhandlungen über ein Austrittsabkommen ohne Ergebnis bleiben, käme es jedoch zu einem ungeregelten Austritt.

(Bundesregierung, PM vom 05.09.2018/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

Meldung

©kebox/fotolia.com


29.06.2026

DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Das Jahressteuergesetz 2026 enthält aus Sicht des DStV zwar einige sinnvolle Ansätze, es drohen aber neue Auslegungsfragen und mehr Verwaltungsaufwand.

weiterlesen
DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


29.06.2026

Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1

Dass Jobsicherheit das Gehalt überholt, ist ein deutliches Signal. Beschäftigte schauen in einem unsicheren Umfeld zuerst darauf, ob ein Arbeitgeber Verlässlichkeit bietet.

weiterlesen
Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht