• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf: Pfandbriefdeckung nach dem Brexit

18.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf: Pfandbriefdeckung nach dem Brexit

Beitrag mit Bild

©bluedesign/fotolia.com

Die Deckungsfähigkeit von deutschen Pfandbriefen soll auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union mit britischen Werten möglich bleiben. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen vor.

Wie die Bundesregierung erläutert, ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Brexit und dem Ausscheiden aus dem Europäischen Wirtschaftsraum als Drittstaat zu behandeln. Im Bereich des Pfandbriefrechts würde dies bedeuten, dass keine Indeckungnahme von Werten im Vereinigten Königreich mehr möglich wäre.

Großbritannien als Drittstaat

Das Vereinigte Königreich soll daher in den Kreis von Drittstaaten aufgenommen werden, in denen Deckungswerte möglich sind, um den Pfandbriefbanken weiterhin eine bessere Diversifizierung der Deckungsmasse zu ermöglichen. Zu diesen Drittländern gehören unter anderem Japan, Kanada, die Schweiz und die USA.

Änderungen bei der Prospektpflicht

Außerdem sieht der Gesetzentwurf Änderungen an den im vergangenen Jahr beschlossenen Ausnahmen bei der Prospektpflicht für die Herausgabe von Wertpapieren vor. Bisher entfiel die Prospektpflicht für öffentliche Angebote von Wertpapieren bei einem Volumen bis acht Millionen Euro, bei Banken bis fünf Millionen Euro. Dieser Schwellenwert für die Ausnahme von der Prospektpflicht soll auf acht Millionen Euro vereinheitlicht werden.

(Deutscher Bundestag, hib vom 12.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


02.12.2025

Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Das LG München hat klargestellt, dass auf Betriebs- oder Kundenparkplätzen keine flächendeckende Räum- und Streupflicht besteht.

weiterlesen
Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank