• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf: Pfandbriefdeckung nach dem Brexit

18.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf: Pfandbriefdeckung nach dem Brexit

Beitrag mit Bild

©bluedesign/fotolia.com

Die Deckungsfähigkeit von deutschen Pfandbriefen soll auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union mit britischen Werten möglich bleiben. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen vor.

Wie die Bundesregierung erläutert, ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Brexit und dem Ausscheiden aus dem Europäischen Wirtschaftsraum als Drittstaat zu behandeln. Im Bereich des Pfandbriefrechts würde dies bedeuten, dass keine Indeckungnahme von Werten im Vereinigten Königreich mehr möglich wäre.

Großbritannien als Drittstaat

Das Vereinigte Königreich soll daher in den Kreis von Drittstaaten aufgenommen werden, in denen Deckungswerte möglich sind, um den Pfandbriefbanken weiterhin eine bessere Diversifizierung der Deckungsmasse zu ermöglichen. Zu diesen Drittländern gehören unter anderem Japan, Kanada, die Schweiz und die USA.

Änderungen bei der Prospektpflicht

Außerdem sieht der Gesetzentwurf Änderungen an den im vergangenen Jahr beschlossenen Ausnahmen bei der Prospektpflicht für die Herausgabe von Wertpapieren vor. Bisher entfiel die Prospektpflicht für öffentliche Angebote von Wertpapieren bei einem Volumen bis acht Millionen Euro, bei Banken bis fünf Millionen Euro. Dieser Schwellenwert für die Ausnahme von der Prospektpflicht soll auf acht Millionen Euro vereinheitlicht werden.

(Deutscher Bundestag, hib vom 12.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Feldner / Nikola Dieterich


22.07.2026

Warum ist eine rechtzeitige und umfassende Nachfolgeplanung so wichtig?

Die Nachfolgeplanung ist kein einzelner rechtlicher Akt, sondern ein abgestimmter Prozess aus mehreren familiären, rechtlichen und steuerlichen Entscheidungen.

weiterlesen
Warum ist eine rechtzeitige und umfassende Nachfolgeplanung so wichtig?

Meldung

Der Betrieb


22.07.2026

Greenwashing mit Erdgas: „Ökogas“ ist nicht öko

Fossiles Erdgas darf nicht durch unbelegte Umweltversprechen als klimafreundliches Produkt namens Ökogas dargestellt werden.

weiterlesen
Greenwashing mit Erdgas: „Ökogas“ ist nicht öko

Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com


22.07.2026

Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar

Zwei Drittel der Berufstätigen bleiben im Sommerurlaub dienstlich erreichbar, meist aufgrund der Erwartungen ihres beruflichen Umfelds.

weiterlesen
Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht