• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf: Pfandbriefdeckung nach dem Brexit

18.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf: Pfandbriefdeckung nach dem Brexit

Beitrag mit Bild

©bluedesign/fotolia.com

Die Deckungsfähigkeit von deutschen Pfandbriefen soll auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union mit britischen Werten möglich bleiben. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen vor.

Wie die Bundesregierung erläutert, ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem Brexit und dem Ausscheiden aus dem Europäischen Wirtschaftsraum als Drittstaat zu behandeln. Im Bereich des Pfandbriefrechts würde dies bedeuten, dass keine Indeckungnahme von Werten im Vereinigten Königreich mehr möglich wäre.

Großbritannien als Drittstaat

Das Vereinigte Königreich soll daher in den Kreis von Drittstaaten aufgenommen werden, in denen Deckungswerte möglich sind, um den Pfandbriefbanken weiterhin eine bessere Diversifizierung der Deckungsmasse zu ermöglichen. Zu diesen Drittländern gehören unter anderem Japan, Kanada, die Schweiz und die USA.

Änderungen bei der Prospektpflicht

Außerdem sieht der Gesetzentwurf Änderungen an den im vergangenen Jahr beschlossenen Ausnahmen bei der Prospektpflicht für die Herausgabe von Wertpapieren vor. Bisher entfiel die Prospektpflicht für öffentliche Angebote von Wertpapieren bei einem Volumen bis acht Millionen Euro, bei Banken bis fünf Millionen Euro. Dieser Schwellenwert für die Ausnahme von der Prospektpflicht soll auf acht Millionen Euro vereinheitlicht werden.

(Deutscher Bundestag, hib vom 12.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)