• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf: Neue Regeln für den Onlinehandel

26.09.2018

Meldung, Steuerrecht

Gesetzentwurf: Neue Regeln für den Onlinehandel

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Die im Internet relativ einfache Möglichkeit zum Umsatzsteuerbetrug soll unterbunden werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455) vor.

Im umsatzsteuerlichen Teil des Gesetzentwurfs ist vorgesehen, für die Betreiber eines elektronischen Marktplatzes eine Haftung einzuführen, wenn Händler für die über den Marktplatz bestellten Waren keine Umsatzsteuer abgeführt haben. „Seit geraumer Zeit liegen vermehrt Anhaltspunkte dafür vor, dass es beim Handel mit Waren über das Internet zu Umsatzsteuerhinterziehungen kommt, insbesondere beim Handel mit Waren aus Drittländern“, heißt es in dem Entwurf.

Plattform-Betreiber werden in Haftung genommen

Betreiber dieser Marktplätze müssen die Daten von Unternehmen, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht besteht, vorhalten. Die Unternehmen müssen zudem gegenüber dem Betreiber des Marktplatzes nachweisen, dass sie steuerlich registriert sind. Liegen die Nachweise über die steuerliche Registrierung nicht vor, wird der Betreiber des Marktplatzes in Haftung genommen. Wie hoch die steuerlichen Mehreinnahmen sein werden, kann die Regierung nicht beziffern.

Änderungen bei der 1 %-Regelung

Geändert werden soll auch das Einkommensteuergesetz. Bisher muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit 1 % des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 %. Die Neuregelung gilt für alle Elektrofahrzeuge und auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Die steuerlichen Mindereinnahmen sollen im Jahr 2019 275 Millionen Euro betragen und bis 2022 auf 635 Millionen Euro steigen.

Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem das Körperschaftsteuergesetz, das Zerlegungsgesetz und das Investmentsteuergesetz.

 (Dt. Bundestag, hib vom 26.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©kamasigns/fotolia.com


17.09.2025

BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Die BaFin muss laut VG Frankfurt/M. die von 2011 bis 2014 erhobenen Bankenabgaben zurückzahlen, da der Verwendungszweck entfallen ist.

weiterlesen
BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Meldung

imilian/123rf.com


17.09.2025

Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Der DStV moniert im Hinweisgeberschutzgesetz die Ungleichbehandlung beim Berufsgeheimnis. Problem ist eine abweichende Übersetzung von „legal professional privilege“.

weiterlesen
Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank