• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf: Mehr Schutz für Genossenschaften

15.07.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf: Mehr Schutz für Genossenschaften

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften vorgelegt. Die Gesetzesänderung schafft ein Sonderrecht für Genossenschaften, das in solcher Form bei anderen Rechtsformen, die mutmaßlich sehr viel häufiger von zum Teil kriminellen Missbräuchen betroffen sind, nicht besteht.

Mit dem „Gesetz zum Schutz von Genossenschaften“ sollen Genossenschaften vor Geschäftsmodellen, die dem „grauen Kapitalmarkt“ zugeordnet werden, geschützt werden, heißt es in der Vorlage unter Verweis auf die Fälle Eventus, Grundwerte und GenoGen in jüngerer Zeit. Gleichzeitig soll es zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen beitragen.

Legaldefinition der Kapitalanlagegenossenschaft

Zu diesem Zweck soll im Genossenschaftsgesetz eine Legaldefinition der unzulässigen Form der Kapitalanlagegenossenschaft vorgenommen werden, um sowohl den Verbrauchern als auch den Genossenschaften zu signalisieren, welche Förderzwecke nicht dem Genossenschaftsgedanken entsprechen. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände werden verpflichtet, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Aufsichtsbehörde unverzüglich über mögliche Verstöße von geprüften Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch oder gegen das Vermögensanlagengesetz zu informieren.

(Dt. Bundestag, hib vom 12.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


15.09.2025

Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Einer Stiftung kann die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt werden, wenn sie ihre gemeinnützigen Ziele wirtschaftlich nicht mehr erfüllen kann.

weiterlesen
Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Rechtsboard

Michaela Massig


12.09.2025

„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

In Erfurt (und Luxemburg) meint man es ernst, wenn es um die Sicherung von Urlaubsansprüchen geht.

weiterlesen
„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank