• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf gegen Steuervermeidung beschlossen

25.03.2021

Meldung, Steuerrecht

Gesetzentwurf gegen Steuervermeidung beschlossen

Beitrag mit Bild

© bluedesign/fotolia.com

Das Bundeskabinett hat am 24.03.2021 den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie beschlossen. Die Bundesregierung schlägt schärfere Regelungen zur Bekämpfung aggressiver Steuergestaltungen vor. Strategien multinationaler Unternehmen zur Steuervermeidung sollen durch die neuen Regeln wirksam bekämpft werden.

Der Gesetzentwurf schränkt Gestaltungsinstrumente multinationaler Unternehmen zur Steuervermeidung spürbar ein und sorgt für eine weitere Harmonisierung des Unternehmensteuerrechts in der EU. Die Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie (ATAD) enthält ein Paket von Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung. Deutschland erfüllt in vielen Bereichen bereits heute weitgehend die von der ATAD vorgegebenen Standards und tut jetzt noch mehr. Der Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen:

Verhinderung hybrider Gestaltungen und Steuervermeidung

Die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen verhindern, dass Betriebsausgaben mehrfach berücksichtigt werden oder dass Betriebsausgaben berücksichtigt werden, obwohl die entsprechenden Einnahmen keiner Besteuerung unterliegen. Damit werden die Artikel 9 und 9b der ATAD umgesetzt.

Reform der Hinzurechnungsbesteuerung

Durch Anpassungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung wird die Bekämpfung niedrigbesteuerter Einkünfte grenzüberschreitend agierender Unternehmen zeitgemäß und rechtssicher ausgestaltet. Insbesondere erfolgt die Anpassung des Beherrschungskriteriums. Statt auf eine Inländerbeherrschung abzustellen, wird künftig eine gesellschafterbezogene Betrachtung des Beherrschungskriteriums durchgeführt. Außerdem findet bei mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung keine Verlustkonsolidierung auf Ebene der obersten ausländischen Gesellschaft mehr statt.

Reform der Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung

Der Entwurf enthält zudem Regelungen zur Anpassung der deutschen Wegzugs- und Entstrickungsregelungen an Artikel 5 der ATAD, der zum einen eine Besteuerung stiller Reserven im Fall des Wegzugs oder der Überführung einzelner Wirtschaftsgüter ins Ausland anordnet und andererseits dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit der zeitlichen Streckung dieser Besteuerung über einen Zeitraum von fünf Jahren einräumt. Bei der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen nach § 6 des Außensteuergesetzes sieht der Gesetzentwurf Vereinheitlichungen bei den Stundungsregelungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung bei der sog. Rückkehrerregelung und zur Verhinderung von Steuergestaltungen bei substantiellen Gewinnausschüttungen vor.

(BMF vom 24.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)