13.03.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf für bessere Finanzaufsicht

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für eine bessere Finanzaufsicht beschlossen. Demnach soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab 2021 die Aufsicht über die rund 38.000 in Deutschland zugelassenen Finanzanlagevermittler übernehmen.

Die Bundesregierung sieht in ihrem Koalitionsvertrag vor, die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin zu übertragen. Bisher werden Anlagevermittler je nach Bundesland von den Industrie- und Handelskammern oder den Gewerbeämtern beaufsichtigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) begrüßen den Beschluss. Der vzbv und die Verbände der DK hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert, die Aufsicht über den Finanzvertrieb bei der BaFin zu bündeln. Problematisch ist dabei unter anderem die Doppelrolle der Industrie- und Handelskammern als Aufsicht und Interessenvertreter gewerblicher Berufe.

Gesetzliche Regeln verbessern

„Es ist gut, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag wie geplant umsetzt. Eine einheitliche BaFin-Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Finanzvertriebe müssen von unabhängigen Behörden überwacht werden, nicht von ihrer eigenen Interessenvertretung“, findet Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Aus Sicht des vzbv und der DK sollte das parlamentarische Verfahren auch zur Verbesserung der gesetzlichen Regeln genutzt werden. Bisher gelten für Anlagevermittler bei der Beratung von Verbrauchern, unabhängig von der Aufsichtszuständigkeit, geringere gesetzliche Standards als für Banken und Sparkassen.

Einheitliche Finanzaufsicht bringt gleiches Anlegerschutzniveau

„Die Kunden erwarten von dem neuen Gesetz natürlich auch, dass durch eine einheitliche Aufsicht ein gleiches Anlegerschutzniveau gewährleistet ist. Weiterhin bestehen aber unterschiedliche Anforderungen für Kreditinstitute beziehungsweise Finanzanlagenvermittler. Das führt zu einer nicht im Kundeninteresse liegenden Scheinsicherheit und hier sollte nachgebessert werden“, unterstreicht Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbands der Volksbanken und Raiffeisenbanken, diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft.

Umsetzung bis zur Sommerpause

Vorgesehen ist, den Gesetzentwurf bis zur politischen Sommerpause im Bundestag zu verabschieden. Aus Sicht des vzbv und der DK muss dieser Zeitplan eingehalten werden, um die geplante Übertragung 2021 auch tatsächlich umsetzen zu können.

(vzbv, PM vom 11.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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