10.10.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf: Europäisches Datenschutzrecht

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Vor dem Hintergrund grundlegender Änderungen des europäischen Datenschutzrechts hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/680 umgesetzt und das bereichsspezifische Datenschutzrecht an die Datenschutzgrundverordnung angepasst werden soll (19/4671).

Nach der 2017 beschlossenen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes soll nun auch das bereichsspezifische Datenschutzrecht des Bundes an die seit Mai dieses Jahres geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4674) hervor, der am kommenden Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Er soll zugleich der Umsetzung einer EU-Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Innerem dienen.

Änderungen in 154 Fachgesetzen

Der Gesetzentwurf sieht laut Bundesinnenministerium in 154 Fachgesetzen fast aller Ressorts Änderungen vor. Zu den Regelungsschwerpunkten zählen dabei der Vorlage zufolge etwa Anpassungen von Begriffsbestimmungen und von Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sowie Regelungen zu den Betroffenenrechten. Ferner sollen durch Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz unter anderem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, „dass sensible Informationen durch zivilgesellschaftliche Träger im Rahmen von Deradikalisierungsprogrammen verarbeitet und im Einzelfall an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden können.“

(Dt. Bundestag, hib vom 09.10.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank