Vor dem Hintergrund grundlegender Änderungen des europäischen Datenschutzrechts hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/680 umgesetzt und das bereichsspezifische Datenschutzrecht an die Datenschutzgrundverordnung angepasst werden soll (19/4671).
Nach der 2017 beschlossenen Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes soll nun auch das bereichsspezifische Datenschutzrecht des Bundes an die seit Mai dieses Jahres geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4674) hervor, der am kommenden Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Er soll zugleich der Umsetzung einer EU-Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Innerem dienen.
Änderungen in 154 Fachgesetzen
Der Gesetzentwurf sieht laut Bundesinnenministerium in 154 Fachgesetzen fast aller Ressorts Änderungen vor. Zu den Regelungsschwerpunkten zählen dabei der Vorlage zufolge etwa Anpassungen von Begriffsbestimmungen und von Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sowie Regelungen zu den Betroffenenrechten. Ferner sollen durch Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz unter anderem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, „dass sensible Informationen durch zivilgesellschaftliche Träger im Rahmen von Deradikalisierungsprogrammen verarbeitet und im Einzelfall an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden können.“
(Dt. Bundestag, hib vom 09.10.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)