Unerbetene Werbeanrufe sollen wirksamer bekämpft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (19/2538) vor. Alle bisher vom Gesetzgeber ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens hätten nicht in ausreichendem Maße gewirkt.
Zuletzt hatte die Bundesregierung mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken von 2013 versucht, belästigenden Telefonanrufen im Bereich der Gewinnspieldienste den Boden zu entziehen, und hatte einen neuen Bußgeldtatbestand für unerlaubte Telefonanrufe eingeführt. Eine Evaluierung des Gesetzes steht jedoch noch aus, und das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen floriere nach einer Untersuchung der Verbraucherzentralen weiterhin.
Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
Es besteht daher weiterhin der Bedarf nach einer klaren gesetzlichen Regelung, die die Beweissituation bei der Frage nach dem Zustandekommen von telefonischen Verträgen zu Gunsten der Verbraucher verbessert. Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung eröffne die Möglichkeit, wirksam gegen unseriös agierende Unternehmen der Callcenter-Branche vorzugehen.
Genehmigung in Textform
Nur eine Maßnahme, die gezielt auf die Wirksamkeit der Folgeverträge ausgerichtet ist, erscheint geeignet, die wirtschaftliche Attraktivität der unerwünschten Telefonwerbung effektiv zu bekämpfen. Nach dem neuen Vorschlag sollen auf Werbeanrufen basierende Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen nur dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot gegenüber dem Verbraucher anschließend auf einem dauerhaften Datenträger – beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS – bestätigt und der Verbraucher den Vertrag in Textform genehmigt.
(Dt. Bundestag, hib vom 11.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)