• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetzentwurf: Bekämpfung unerbetener Werbeanrufe

12.06.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetzentwurf: Bekämpfung unerbetener Werbeanrufe

Beitrag mit Bild

©Sergey Nivens/fotolia.com

Unerbetene Werbeanrufe sollen wirksamer bekämpft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (19/2538) vor. Alle bisher vom Gesetzgeber ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens hätten nicht in ausreichendem Maße gewirkt.

Zuletzt hatte die Bundesregierung mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken von 2013 versucht, belästigenden Telefonanrufen im Bereich der Gewinnspieldienste den Boden zu entziehen, und hatte einen neuen Bußgeldtatbestand für unerlaubte Telefonanrufe eingeführt. Eine Evaluierung des Gesetzes steht jedoch noch aus, und das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen floriere nach einer Untersuchung der Verbraucherzentralen weiterhin.

Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

Es besteht daher weiterhin der Bedarf nach einer klaren gesetzlichen Regelung, die die Beweissituation bei der Frage nach dem Zustandekommen von telefonischen Verträgen zu Gunsten der Verbraucher verbessert. Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung eröffne die Möglichkeit, wirksam gegen unseriös agierende Unternehmen der Callcenter-Branche vorzugehen.

Genehmigung in Textform

Nur eine Maßnahme, die gezielt auf die Wirksamkeit der Folgeverträge ausgerichtet ist, erscheint geeignet, die wirtschaftliche Attraktivität der unerwünschten Telefonwerbung effektiv zu bekämpfen. Nach dem neuen Vorschlag sollen auf Werbeanrufen basierende Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen nur dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot gegenüber dem Verbraucher anschließend auf einem dauerhaften Datenträger – beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS – bestätigt und der Verbraucher den Vertrag in Textform genehmigt.

(Dt. Bundestag, hib vom 11.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Thomas Hausbeck


19.02.2026

Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein

Mit Urteil vom 26.02.2025 (II R 54/22) hat der BFH entschieden, dass eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50% aus Verwaltungsvermögen besteht, nicht steuerbegünstigt ist, obwohl sie im Gesetz nicht ausdrücklich als Verwaltungsvermögen genannt wird.

weiterlesen
Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein

Meldung

©GerhardSeybert/fotolia.com


19.02.2026

BFH-Urteil zu „mischfinanzierten“ Versorgungszusagen

Versorgungszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein?

weiterlesen
BFH-Urteil zu „mischfinanzierten“ Versorgungszusagen

Meldung

©animaflora/fotolia.com


19.02.2026

BFH stärkt arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen

Der BFH bringt Bewegung in ein sensibles Thema der Unternehmenspraxis: die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer.

weiterlesen
BFH stärkt arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)