Künftig werden länderbezogene Berichte („Country-by-Country Reports“) zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgetauscht.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte auf Empfehlung des Finanzausschusses angenommen. Diese Berichte ermöglichen es der deutschen Finanzverwaltung, ein steuerliches Risikomanagement vor allem für die Verrechnungspreise in multinationalen Konzernen einzurichten.
Informationen über global entrichtete Steuern
Die Erkenntnisse sollen es ermöglichen, Gewinnverlagerungen und -verkürzungen besser zu erkennen und zu bekämpfen. Die übermittelten und erhaltenen Informationen dürfen nur zu steuerlichen Zwecken und zur Einschätzung steuerlicher Risiken verwendet werden, nicht aber für eine Verrechnungspreisberichtigung. Durch die Berichte sollen die Steuerverwaltungen Informationen über die globale Aufteilung der Erträge und entrichteten Steuern sowie über weitere Indikatoren zur geografischen Verteilung der Wirtschaftstätigkeiten der betroffenen Unternehmen erhalten.
(Deutscher Bundestag, hib vom 22.09.2016/ Viola C. Didier)