26.09.2016

Meldung, Steuerrecht

Konzerndaten werden bald ausgetauscht

Beitrag mit Bild

Die Bundesregierung wird bald Daten von multinational tätigen Unternehmen mit anderen Staaten austauschen können, um der Ausnutzung unterschiedlicher Steuersätze entgegenzuwirken.

Künftig werden länderbezogene Berichte („Country-by-Country Reports“) zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgetauscht.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte auf Empfehlung des Finanzausschusses angenommen. Diese Berichte ermöglichen es der deutschen Finanzverwaltung, ein steuerliches Risikomanagement vor allem für die Verrechnungspreise in multinationalen Konzernen einzurichten.

Informationen über global entrichtete Steuern

Die Erkenntnisse sollen es ermöglichen, Gewinnverlagerungen und -verkürzungen besser zu erkennen und zu bekämpfen. Die übermittelten und erhaltenen Informationen dürfen nur zu steuerlichen Zwecken und zur Einschätzung steuerlicher Risiken verwendet werden, nicht aber für eine Verrechnungspreisberichtigung. Durch die Berichte sollen die Steuerverwaltungen Informationen über die globale Aufteilung der Erträge und entrichteten Steuern sowie über weitere Indikatoren zur geografischen Verteilung der Wirtschaftstätigkeiten der betroffenen Unternehmen erhalten.

(Deutscher Bundestag, hib vom 22.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank