26.09.2016

Meldung, Steuerrecht

Konzerndaten werden bald ausgetauscht

Beitrag mit Bild

Die Bundesregierung wird bald Daten von multinational tätigen Unternehmen mit anderen Staaten austauschen können, um der Ausnutzung unterschiedlicher Steuersätze entgegenzuwirken.

Künftig werden länderbezogene Berichte („Country-by-Country Reports“) zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgetauscht.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte auf Empfehlung des Finanzausschusses angenommen. Diese Berichte ermöglichen es der deutschen Finanzverwaltung, ein steuerliches Risikomanagement vor allem für die Verrechnungspreise in multinationalen Konzernen einzurichten.

Informationen über global entrichtete Steuern

Die Erkenntnisse sollen es ermöglichen, Gewinnverlagerungen und -verkürzungen besser zu erkennen und zu bekämpfen. Die übermittelten und erhaltenen Informationen dürfen nur zu steuerlichen Zwecken und zur Einschätzung steuerlicher Risiken verwendet werden, nicht aber für eine Verrechnungspreisberichtigung. Durch die Berichte sollen die Steuerverwaltungen Informationen über die globale Aufteilung der Erträge und entrichteten Steuern sowie über weitere Indikatoren zur geografischen Verteilung der Wirtschaftstätigkeiten der betroffenen Unternehmen erhalten.

(Deutscher Bundestag, hib vom 22.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


23.03.2026

Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Der EuGH schützt Verbraucher vor zu früh beginnenden Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen.

weiterlesen
Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.03.2026

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Eine bloße Verpachtung des übernommenen Betriebs reicht für eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerlich nicht aus.

weiterlesen
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Sponsored News


23.03.2026

ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten

Durch die CSRD und weitere neue Vorgaben entlang der Lieferkette stehen sowohl Unternehmen als auch Berater vor der Herausforderung, komplexe Regeln verlässlich zu interpretieren und prüfsichere Ergebnisse zu liefern. Während Unternehmen interne Prozesse, Maßnahmen und Datenstrukturen aufbauen müssen, benötigen Berater eine solide Grundlage für die Begleitung ihrer Mandanten.

weiterlesen
ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)