Die FDP will flexible Arbeitszeiten durchsetzen und hat dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Zudem sieht ein weiterer Gesetzentwurf des Bundesrats die Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vor.
Die FDP-Fraktion fordert eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Dazu hat sie am 14.03.2018 einen Gesetzentwurf (19/1174) vorgelegt, der die Möglichkeiten dafür schaffen soll, Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz per Tarifvertrag oder durch eine Betriebs- und Dienstvereinbarung zu erlauben. „Unter Einhaltung der Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) werden so neue Freiräume für die Einteilung der Arbeitszeit geschaffen. Durch die Beteiligung der Tarifpartner wird sowohl unternehmerischen Belangen als auch den Interessen der Beschäftigten Rechnung getragen“, schreibt die Fraktion. Sie begründet ihre Initiative damit, dass die Digitalisierung in immer größerem Umfang zeit- und ortsunabhängiges Arbeiten ermögliche und sich dabei regelmäßig die Wünsche der Beschäftigten und Anforderungen der Unternehmen nach einer flexiblen Einteilung der Arbeitszeit überschneiden würden.
Entlastung der Sozialgerichte
Der Bundesrat hat ebenfalls am 14.03.2018 einen Gesetzentwurf (19/1099) zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vorgelegt, um die Arbeit der Gerichte zu erleichtern. Die Länderkammer begründet ihre Initiative damit, dass die Belastung der Sozialgerichtsbarkeit, insbesondere in der ersten Instanz, unverändert hoch sei und Vorschläge einer Arbeitsgruppe verschiedener Landesjustizverwaltungen bisher nur teilweise umgesetzt wurden.
(Dt. Bundestag, hib vom 14.03.2018 / Viola C. Didier)