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28.04.2017

Meldung, Steuerrecht

Gesetze gegen schädliche Steuerpraktiken beschlossen

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Die Bundesregierung unterbindet Gewinnverlagerungen und schränkt die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen ein. Mit den neuen Gesetzen werden die Konsequenzen aus den im Frühjahr 2016 bekannt gewordenen „Panama Papers“ gezogen.

Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit den Gesetzentwurf gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (18/11233, 18/11531, 18/11683 Nr. 8) sowie ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184) angenommen.  Mit den neuen Gesetzen werden die Konsequenzen aus den im Frühjahr 2016 bekannt gewordenen „Panama Papers“ gezogen. Künftig dürften Steuerhinterziehung durch Nutzung von Briefkastenfirmen in fernen Ländern und durch überhöhte Lizenzgebühren im Ausland kaum noch oder gar nicht mehr möglich sein.

Gesetz gegen Steuerumgehung

Mit dem Gesetz sollen Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindert werden. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden. Durch die Herstellung von mehr Transparenz durch Anzeigepflichten von Unternehmen und Finanzinstituten über bestimmte Beteiligungen und Geschäftsbeziehungen werde aufgrund des Entdeckungsrisikos eine präventive Wirkung eintreten, erwartet die Regierung. Die Regelung betrifft nicht nur Domizilgesellschaften ohne Geschäftsbetrieb, sondern soll für alle „Drittstaat-Gesellschaften“ gelten.

Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken

Das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen sieht zur Unterbindung von Gewinnverlagerungen eine Einschränkung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen vor. Dazu heißt es, immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte würden sich besonders einfach über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dies habe in der Vergangenheit zu einem Steuerwettbewerb zwischen Staaten (zum Beispiel mit „Lizenzboxen“) geführt. „Multinationale Konzerne können diese Präferenzregime zur Gewinnverlagerung nutzen“, argumentierte die Bundesregierung und forderte: „Steuern sollen jedoch dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet.“

Steuerfreiheit von Wagniskapitalzuschüssen

Die Steuerfreiheit von Wagniskapitalzuschüssen für junge Unternehmen wird ausgeweitet. Die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen wird gesetzlich festgelegt. Außerdem wird das bisher in Paragraf 30a der Abgabenordnung (AO) geregelte steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben. Damit wird den Finanzbehörden ermöglicht, künftig ohne die bisherigen Einschränkungen Auskunftsersuchen an Finanzinstitute zu richten.

(Deutscher Bundestag, PM vom 27.04.2017 / Viola C. Didier)


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