• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetz zur virtuellen Hauptversammlung tritt in Kraft

27.07.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetz zur virtuellen Hauptversammlung tritt in Kraft

Die wesentlichen Vorschriften des vom Bundesjustizministerium vorgelegten und Anfang Juli 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und die Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften treten am 27.07.2022 in Kraft.

Beitrag mit Bild

©ismagilov/123rf.com

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hatte das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) u.a. die Möglichkeit geschaffen, Hauptversammlungen ausschließlich im virtuellen Format abzuhalten.

Virtuelle Hauptversammlung hat sich bewährt

Vor dem Hintergrund der in den letzten beiden Jahren gesammelten grundsätzlich positiven Erfahrungen und der fortschreitenden Digitalisierung auch des Aktienrechts soll die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz (AktG) erhalten, die insbesondere das Niveau der Rechtsausübung durch die Aktionäre dem der Präsenzversammlung vergleichbar gestalten und gleichzeitig eine durch das virtuelle Format erforderliche Entzerrung der Versammlung erreichen will.

Gesellschaftsrecht ein Stück digitaler

„Damit wird unser Gesellschaftsrecht wieder ein Stück digitaler“, erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen. „Die virtuelle Hauptversammlung wird fester Bestandteil des deutschen Aktiengesetzes. Wir setzen die Schwelle für die Ausübung der Aktionärsrechte auch für entfernt lebende Aktionärinnen und Aktionäre herab. Dadurch stärken wir die Hauptversammlung. Die Möglichkeit der Vorabstellungnahme und das Fragerecht im Vorfeld erlauben eine gezieltere Vorbereitung auf die Versammlung und erhöhen deren Qualität und Nutzen. Das stärkt die Aktien- und Aktionärskultur in Deutschland. Zugleich wird die Präsenzversammlung weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Wir überlassen die Entscheidung über das Versammlungsformat den Aktionärinnen und Aktionären und bieten ihnen somit größtmögliche Flexibilität. Wir nutzen die Chancen der Digitalisierung, um mit einem modernen Aktienrecht den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.“


BMJ vom 26.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat – dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Meldung

© weyo/fotolia.com


14.04.2026

Entlastungspaket: Günstiger tanken, Steuern senken

Die Regierung plant ein Entlastungspaket mit befristet niedrigeren Spritsteuern, einer steuerfreien Prämie für Beschäftigte sowie einer Einkommensteuerreform.

weiterlesen
Entlastungspaket: Günstiger tanken, Steuern senken
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)