• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetz zur virtuellen Hauptversammlung tritt in Kraft

27.07.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetz zur virtuellen Hauptversammlung tritt in Kraft

Die wesentlichen Vorschriften des vom Bundesjustizministerium vorgelegten und Anfang Juli 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und die Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften treten am 27.07.2022 in Kraft.

Beitrag mit Bild

©ismagilov/123rf.com

Aufgrund der COVID-19-Pandemie hatte das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) u.a. die Möglichkeit geschaffen, Hauptversammlungen ausschließlich im virtuellen Format abzuhalten.

Virtuelle Hauptversammlung hat sich bewährt

Vor dem Hintergrund der in den letzten beiden Jahren gesammelten grundsätzlich positiven Erfahrungen und der fortschreitenden Digitalisierung auch des Aktienrechts soll die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte, weiterentwickelte Regelung im Aktiengesetz (AktG) erhalten, die insbesondere das Niveau der Rechtsausübung durch die Aktionäre dem der Präsenzversammlung vergleichbar gestalten und gleichzeitig eine durch das virtuelle Format erforderliche Entzerrung der Versammlung erreichen will.

Gesellschaftsrecht ein Stück digitaler

„Damit wird unser Gesellschaftsrecht wieder ein Stück digitaler“, erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen. „Die virtuelle Hauptversammlung wird fester Bestandteil des deutschen Aktiengesetzes. Wir setzen die Schwelle für die Ausübung der Aktionärsrechte auch für entfernt lebende Aktionärinnen und Aktionäre herab. Dadurch stärken wir die Hauptversammlung. Die Möglichkeit der Vorabstellungnahme und das Fragerecht im Vorfeld erlauben eine gezieltere Vorbereitung auf die Versammlung und erhöhen deren Qualität und Nutzen. Das stärkt die Aktien- und Aktionärskultur in Deutschland. Zugleich wird die Präsenzversammlung weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Wir überlassen die Entscheidung über das Versammlungsformat den Aktionärinnen und Aktionären und bieten ihnen somit größtmögliche Flexibilität. Wir nutzen die Chancen der Digitalisierung, um mit einem modernen Aktienrecht den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.“


BMJ vom 26.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)