• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

21.11.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Ab dem 01.01.2026 gelten neue Regeln für die Entsorgung von Elektrogeräten. Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sollen Hersteller stärker in die Verantwortung genommen und Rücknahmesysteme deutlich verbessert werden.

Beitrag mit Bild

nosua/123rf.com

Die vor Kurzem vom Bundestag verabschiedete Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes hat am 21.11.2025 den Bundesrat passiert.

Hersteller in der Pflicht

Mit der Gesetzesänderung sollen vor allem die Entsorgung und Rücknahme elektronischer Geräte besser geregelt und EU-Recht umgesetzt werden. Dafür werden die Hersteller stärker in die Verantwortung genommen, zum Beispiel bei der Recyclingpflicht, der Nutzung von sekundären Rohstoffen und der Langlebigkeit von Elektrogeräten. Zudem sollen Sammel- und Rücknahmesysteme durch ein Logo vereinheitlicht und leichter zugänglich gemacht werden. Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten vertreiben, müssen zukünftig eine Sammelstation für gebrauchte Geräte einrichten und diese verpflichtend zurücknehmen. An kommunalen Sammelstellen sollen Mitarbeitende und nicht die Verbraucher selbst Elektroschrott und Batterien sortieren, um Brandrisiken zu verringern.

Notwendigkeit der gesetzlichen Anpassung

Deutschland unterschritt die europäische Mindestsammelquote für das Jahr 2021 deutlich. Die Quote soll nun gesteigert werden, indem mehr über Rückgabemöglichkeiten und mehr Sammelstellen informiert wird. Gerade auch wegen der steigenden Zahl falsch im Restmüll entsorgter Einweg-E-Zigaretten seien bessere Informationen und zugänglichere Rückgabemöglichkeiten notwendig, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Das Gesetz wird nun ausgefertigt und verkündet. Es tritt am 01.01.2026 in Kraft.


Bundesrat vom 21.11.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)