09.02.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetz zur Digitalisierung des Finanzmarkts

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) vorgelegt (20/10280).

Beitrag mit Bild

©Travis/fotolia.com

Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) soll unter anderem ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (KryptomärkteAufsichtsgesetz – KMAG) geschaffen werden. Eine Reihe von weiteren Gesetzen wird geändert. Mit der Anpassung deutschen Rechts infolge der EU-Verordnung 2023/1114 „wird der europäische Markt für deutsche Anbieter geöffnet und die Standortvorteile Deutschlands durch ausgeprägte Erfahrung im Bereich der Kryptoregulierung hinsichtlich Marktneuzugängen realisiert“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Dies betreffe Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Ahndung von Verstößen gegen die EU-Verordnung.

Ausweitung auf Kryptowerte

Infolge der Verordnung 2023/1113 würden die bisherigen europäischen Regeln zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Transfers von Kryptowerten ausgeweitet, erklärt die Bundesregierung weiter und schreibt: „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen werden damit – ähnlich wie bei Banküberweisungen – verpflichtet, Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben, zu übermitteln und zugänglich zu machen, um so die Rückverfolgung von Finanzströmen bei KryptowerteTransfers zu erleichtern.“

Die bisherige nationale Kryptowertetransferordnung werde durch unmittelbar geltendes europäisches Recht der neuen EU-Geldtransferverordnung abgelöst.

Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

Aus Sicht der Bundesregierung kommt es mit dem Gesetz „zu einer Rechts- und Verwaltungsvereinfachung durch Bündelung der nationalen Regelungen zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte in einem Aufsichtsgesetz“. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vor, auf die die Bundesregierung überwiegend eingegangen ist. So soll beispielsweise für Insolvenzgerichte die Pflicht entfallen, die BaFin im Fall einer (drohenden) Insolvenz eines Instituts anzuhören.


Dt. Bundestag vom 08.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Interview

Benjamin Onnis / Lena Grebe


24.06.2026

Barrierefreiheit wird zur Unternehmenspflicht

Durch die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes wird Barrierefreiheit für Unternehmen künftig mehr sein als reine Compliance.

weiterlesen
Barrierefreiheit wird zur Unternehmenspflicht

Meldung

©weyo/fotolia.com


24.06.2026

Wenn Bareinzahlungen zu Betriebseinnahmen werden

Wer Geld aufs Betriebskonto einzahlt, sollte die Herkunft lückenlos dokumentieren und belegen können, urteilt das Finanzgericht Niedersachsen.

weiterlesen
Wenn Bareinzahlungen zu Betriebseinnahmen werden

Meldung

adiruch/123rf.com


24.06.2026

Konnektivität der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die WPK fordert klare Prüfungsabgrenzungen und einen einheitlichen Prüfungsstandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

weiterlesen
Konnektivität der Finanz- und der Nachhaltigkeitsberichterstattung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht