09.02.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetz zur Digitalisierung des Finanzmarkts

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) vorgelegt (20/10280).

Beitrag mit Bild

©Travis/fotolia.com

Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) soll unter anderem ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (KryptomärkteAufsichtsgesetz – KMAG) geschaffen werden. Eine Reihe von weiteren Gesetzen wird geändert. Mit der Anpassung deutschen Rechts infolge der EU-Verordnung 2023/1114 „wird der europäische Markt für deutsche Anbieter geöffnet und die Standortvorteile Deutschlands durch ausgeprägte Erfahrung im Bereich der Kryptoregulierung hinsichtlich Marktneuzugängen realisiert“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Dies betreffe Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Ahndung von Verstößen gegen die EU-Verordnung.

Ausweitung auf Kryptowerte

Infolge der Verordnung 2023/1113 würden die bisherigen europäischen Regeln zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Transfers von Kryptowerten ausgeweitet, erklärt die Bundesregierung weiter und schreibt: „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen werden damit – ähnlich wie bei Banküberweisungen – verpflichtet, Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben, zu übermitteln und zugänglich zu machen, um so die Rückverfolgung von Finanzströmen bei KryptowerteTransfers zu erleichtern.“

Die bisherige nationale Kryptowertetransferordnung werde durch unmittelbar geltendes europäisches Recht der neuen EU-Geldtransferverordnung abgelöst.

Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

Aus Sicht der Bundesregierung kommt es mit dem Gesetz „zu einer Rechts- und Verwaltungsvereinfachung durch Bündelung der nationalen Regelungen zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte in einem Aufsichtsgesetz“. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vor, auf die die Bundesregierung überwiegend eingegangen ist. So soll beispielsweise für Insolvenzgerichte die Pflicht entfallen, die BaFin im Fall einer (drohenden) Insolvenz eines Instituts anzuhören.


Dt. Bundestag vom 08.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

andreypopov/123rf.com


03.06.2025

Nur jeder Zweite erhält Urlaubsgeld

Urlaubsgeld ist für viele Beschäftigte eine wichtige Unterstützung, aber längst kein Standard. Tarifverträge machen den größten Unterschied bei Auszahlung und Höhe.

weiterlesen
Nur jeder Zweite erhält Urlaubsgeld

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


03.06.2025

Steuern international: BFH stoppt Anrechnungsmethode bei Minderbeteiligung

Steuerpflichtige sollten ihre Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften genau prüfen – insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob eine rechtliche oder tatsächliche Beherrschung vorliegt. Nur dann kann ein Methodenwechsel zur Anrechnung in Betracht kommen. Andernfalls droht eine unzulässige Doppelbesteuerung.

weiterlesen
Steuern international: BFH stoppt Anrechnungsmethode bei Minderbeteiligung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


02.06.2025

Grundstücksübertragung: Schuldenübernahme löst Steuerpflicht aus

Die Übernahme von Schulden bei einer Grundstücksübertragung innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf führt zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft.

weiterlesen
Grundstücksübertragung: Schuldenübernahme löst Steuerpflicht aus

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank