09.02.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetz zur Digitalisierung des Finanzmarkts

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) vorgelegt (20/10280).

Beitrag mit Bild

©Travis/fotolia.com

Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) soll unter anderem ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (KryptomärkteAufsichtsgesetz – KMAG) geschaffen werden. Eine Reihe von weiteren Gesetzen wird geändert. Mit der Anpassung deutschen Rechts infolge der EU-Verordnung 2023/1114 „wird der europäische Markt für deutsche Anbieter geöffnet und die Standortvorteile Deutschlands durch ausgeprägte Erfahrung im Bereich der Kryptoregulierung hinsichtlich Marktneuzugängen realisiert“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Dies betreffe Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Ahndung von Verstößen gegen die EU-Verordnung.

Ausweitung auf Kryptowerte

Infolge der Verordnung 2023/1113 würden die bisherigen europäischen Regeln zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Transfers von Kryptowerten ausgeweitet, erklärt die Bundesregierung weiter und schreibt: „Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen werden damit – ähnlich wie bei Banküberweisungen – verpflichtet, Angaben über Auftraggeber und Begünstigte der von ihnen durchgeführten Transfers von Kryptowerten zu erheben, zu übermitteln und zugänglich zu machen, um so die Rückverfolgung von Finanzströmen bei KryptowerteTransfers zu erleichtern.“

Die bisherige nationale Kryptowertetransferordnung werde durch unmittelbar geltendes europäisches Recht der neuen EU-Geldtransferverordnung abgelöst.

Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

Aus Sicht der Bundesregierung kommt es mit dem Gesetz „zu einer Rechts- und Verwaltungsvereinfachung durch Bündelung der nationalen Regelungen zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte in einem Aufsichtsgesetz“. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vor, auf die die Bundesregierung überwiegend eingegangen ist. So soll beispielsweise für Insolvenzgerichte die Pflicht entfallen, die BaFin im Fall einer (drohenden) Insolvenz eines Instituts anzuhören.


Dt. Bundestag vom 08.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

imilian/123rf.com


25.11.2025

Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Die EU-Kommission hat ein digitales Tool veröffentlicht, mit dem Personen vertraulich und anonym mögliche Verstöße gegen das KI-Gesetz melden können.

weiterlesen
Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


25.11.2025

Bereitschaft zur Weiterbildung stagniert

Der technologische Wandel nimmt immer mehr Geschwindigkeit auf, gleichzeitig stagniert die Bereitschaft zur Weiterbildung, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Bereitschaft zur Weiterbildung stagniert

Meldung

©peshkova/123rf.com


24.11.2025

Wenn KI zum Kollegen wird

Das Verständnis von Zusammenarbeit und Führung ändert sich, denn mit dem Einzug der agentischen KI entstehen neue Rollen in Unternehmen.

weiterlesen
Wenn KI zum Kollegen wird

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank