02.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet derzeit eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. Das geht aus der Antwort (19/2891) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Das Wettbewerbsrecht ist essentieller Bestandteil einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft. Die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Wettbewerb stellen dabei eine enorme Herausforderung für das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsbehörden dar. Die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat in dieser Hinsicht zwar an einigen Stellen Abhilfe geleistet, jedoch gibt es, insbesondere im Bereich der Digitalwirtschaft, weiterhin gravierende Lücken.

Wettbewerbsrecht 4.0

Die Bundesregierung hat dies erkannt und wird voraussichtlich 2019 festzulegende Inhalte in einem Gesetzentwurf bündeln. Weiter heißt es in der Antwort, das Ministerium arbeite zudem an einer Kommission zum Wettbewerbsrecht 4.0. Die Abgeordneten hatten speziell wegen Auswirkungen der Digitalisierung auf das Wettbewerbsrecht nachgefragt. Diese Auswirkungen stellten eine enorme Herausforderung für das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsbehörden dar, heißt es zur Begründung.

(Dt. Bundestag, hin vom 29.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


18.03.2026

EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Die geplante Überarbeitung der EU-Taxonomie zeigt, dass die EU stärker auf praktikable und verständliche Nachhaltigkeitsvorgaben setzt.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)