• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gesellschaftsrechtlich zulässige Regelungen im Insolvenzplan

19.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gesellschaftsrechtlich zulässige Regelungen im Insolvenzplan

Beitrag mit Bild

Kann jeder zulässige gesellschaftsrechtliche Akt in den gestaltenden Teil des Insolvenzplans aufgenommen werden?

Das ESUG hat eine Schnittstelle für korporative Eingriffe geschaffen, wonach der Insolvenzplan die Rechte der Anteilsinhaber einbeziehen kann. Umstritten ist jedoch, wie weit dieser Eingriff reicht.

Das Ziel des Insolvenzverfahrens ist die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger. Dazu ist es in vielen Fällen nützlich, das Unternehmen des Insolvenzschuldners saniert fortzuführen. Der Insolvenzplan kann daher Regelungen zum „Erhalt des Unternehmens“ treffen (§ 1 Abs. 1 InsO ). Die InsO verweist auf die gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit, die ihrerseits unter den Bedingungen des Planverfahrens zu bestimmen ist. Der Fachbeitrag zu den gesellschaftsrechtlich zulässige Regelungen im Insolvenzplan von Prof. Dr. Ulrich Noack und Tobias Schneiders zeigt, dass insoweit eine weite Gestaltungsfreiheit eröffnet ist. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 15.07.2016, Heft 28, Seite 1619 – 1624 sowie online unter Dokumentennummer DB1207941.


Weitere Meldungen


Meldung

©your123/fotolia.com


30.07.2025

Cybersicherheit: Regierung bringt NIS2-Umsetzung auf den Weg

Die NIS2-Richtlinie bietet eine große Chance für mehr Cybersicherheit in der EU; allerdings braucht es ein klares, einheitliches Gesetz ohne Ausnahmen für staatliche Stellen.

weiterlesen
Cybersicherheit: Regierung bringt NIS2-Umsetzung auf den Weg

Meldung

©Cybrain/fotolia.com


30.07.2025

Sozialer Schutz für Paketboten

Das Bundeskabinett hat am 30.07.2025 die Entfristung der Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche beschlossen.

weiterlesen
Sozialer Schutz für Paketboten

Meldung

©Jörg Lantelme/fotolia.com


29.07.2025

IAW-Studie sieht Lohnlücke in der Zeitarbeit geschlossen

Sobald Arbeitnehmende bei vergleichbarer Qualifikation Zeitarbeitnehmern gegenübergestellt werden, schrumpft die vermeintliche Lohnlücke auf nahezu null.

weiterlesen
IAW-Studie sieht Lohnlücke in der Zeitarbeit geschlossen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank