• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gescheiterte Kapitalerhöhungen und deren Folgen

04.02.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gescheiterte Kapitalerhöhungen und deren Folgen

Beitrag mit Bild

BGH-Urteil: Eine GmbH ist nach Abschluss eines Übernahmevertrags zur zügigen und ordnungsgemäßen Durchführung der Kapitalerhöhung verpflichtet.

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil grundlegend zu Fragen der Kapitalerhöhung bei einer GmbH Stellung genommen. Die Ausführungen sind dabei nicht nur für die GmbH von großer praktischer Bedeutung, sondern gelten in gleicher Weise auch für Kapitalerhöhungen bei Aktiengesellschaften.

Die Kapitalerhöhung erfolgt bei einer GmbH nicht von heute auf morgen, sondern ist ein zeitlich gestreckter Vorgang. Von den ersten Planungen, dem Beschluss der Gesellschafter bis zur Durchführung der Kapitalerhöhung vergehen in der Praxis nicht selten mehrere Wochen oder gar Monate. Wirksam wird die Kapitalerhöhung dann erst mit der abschließenden Eintragung im Handelsregister.

Erfolglose Kapitalerhöhungen sind keine Seltenheit

Keineswegs alle Kapitalerhöhungen werden auch erfolgreich abgeschlossen. Vielmehr kommt es immer wieder dazu, dass der Prozess der Kapitalerhöhung stecken bleibt, sich verzögert oder auch ganz scheitert. Gründe gibt es viele. Häufig liegt es daran, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Zwischenzeit geändert haben, beispielsweise aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern oder Übernahmen. Darüber hinaus kann eine Kapitalerhöhung aber auch aus rechtlichen Gründen scheitern, weil etwa das Registergericht die Eintragung aufgrund formaler oder inhaltlicher Mängel ablehnt.

BGH-Urteil schafft Klarheit

In allen diesen Fällen stellt sich die Frage, wie der einmal in Gang gesetzte Prozess der Kapitalerhöhung wieder ordnungsgemäß beendet werden kann und welche gegenseitigen Ansprüche zwischen den Beteiligten bestehen. In einer aktuellen Entscheidung vom 03.11.2015 (Az. II ZR 13/14) konnte der BGH seine Rechtsprechung zu gescheiterten Kapitalerhöhungen fortentwickeln und weiter präzisieren. Der Fachbeitrag „Gescheiterte Kapitalerhöhungen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ von Dr. Thomas Wachter skizziert diese neuere BGH-Rechtsprechung und zeigt praktische Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 05.02.2016, Heft 05, Seite 275 – 281 oder online unter Dokumentennummer DB1190195


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


11.10.2024

FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Kartellschadensersatzprozesse sind kaum denkbar ohne ökonometrische Sachverständigengutachten. Darüber sprechen wir mit Dr. Gerhard Klumpe und Dr. Johannes Paha.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


11.10.2024

Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Biozide wie Desinfektionsmittel sollen in der Werbung nicht verharmlost werden. Umstritten war allerdings, ob der Begriff „hautfreundlich“ unzulässig ist.

weiterlesen
Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


11.10.2024

Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen eigenmächtiger Honorarbeschlüsse wurde als unwirksam erklärt, da kein nachweisbarer Schaden vorlag.

weiterlesen
Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank