• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geopolitik und Risiken bilanzieren: IDW-Hinweis für Unternehmen

04.07.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

Geopolitik und Risiken bilanzieren: IDW-Hinweis für Unternehmen

Globale Unsicherheiten beeinflussen zunehmend die wirtschaftliche Lage und damit auch die Finanzberichterstattung. Das IDW reagiert auf diese Entwicklungen mit einem Fachlichen Hinweis zur IFRS-Halbjahresberichterstattung 2025.

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Unternehmen weltweit stehen durch die anhaltenden geo- und wirtschaftspolitischen Spannungen vor neuen Herausforderungen. Diese können auch Auswirkung auf deren Berichterstattung zum Halbjahr haben. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat daher einen Fachlichen Hinweis zu den „Auswirkungen geopolitischer Unsicherheiten und Risiken auf die Halbjahresfinanzberichterstattung zum 30.06.2025 nach IFRS“ veröffentlicht, der Unternehmen dabei unterstützen soll, relevante Sachverhalte zu erkennen. Zudem zeigt er für ausgewählte Geschäftsvorfälle und potenziell betroffene Abschlussposten die bilanziellen Konsequenzen auf.

Aktuelle Risikolage realistisch abbilden

„Die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Monate wirken sich unmittelbar auf die Geschäftstätigkeit vieler Unternehmen aus – sei es durch schwankende Rohstoffpreise, gestörte Lieferketten oder währungsbedingte Belastungen“, sagt Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW. „In dieser Lage kommt der Zwischenberichterstattung eine besondere Bedeutung zu. Sie muss die aktuelle Risikolage realistisch abbilden und den Adressaten eine fundierte Einschätzung ermöglichen.“

Der Fachliche Hinweis des IDW adressiert unter anderem folgende Themen:

  • Werthaltigkeit von Vermögenswerten: Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor dem Hintergrund der aktuellen Rahmenbedingungen, Aktualität der verwendeten Annahmen und Schätzungen bei der Prognose der Zahlungsströme.
  • Finanzinstrumente: Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditausfallrisikos, Ausübung von Ermessensspielräumen und Schätzungen, In-Model/Post-Model Adjustments/Overlays.
  • Verbindlichkeiten: Bilanzielle Konsequenzen von Zahlungsverzögerungen bzw. -ausfällen und Verstößen gegen Kreditvereinbarungsklauseln.
  • Rückstellungen: Umgang mit bevorstehenden Gesetzesänderungen, belastende Verträge, Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen.

Das IDW betont, dass die Auswirkungen geopolitischer Risiken stets einzelfallbezogen zu würdigen sind. Relevanz, Tragweite und Bilanzierung hängen wesentlich von Branche, Geschäftsmodell und Unternehmensstrategie ab. Allgemeingültige Aussagen sind daher nicht möglich.

Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer sicherstellen

Das IDW fordert eine sachgerechte Umsetzung der Anforderungen an die Zwischenberichterstattung und weist insbesondere auf die angemessene Angabe von erheblichen Ereignissen und Geschäftsvorfällen hin, die in der Zwischenberichtsperiode neu eingetreten sind, ebenso wie auf die Angabe von Veränderungen bei Schätzungen von Beträgen, die in früheren Berichten dargestellt wurden. „Unternehmen müssen sich fragen, ob geopolitische Entwicklungen nicht nur ihre operative Tätigkeit beeinflussen, sondern auch die Bilanzierung betreffen. Eine pauschale Verneinung reicht angesichts der aktuellen Lage nicht mehr aus“, so Sack. „Ziel muss es sein, durch die Halbjahresberichterstattung das Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer in eine sachgerechte Darstellung der finanziellen Lage und Risikoposition des Unternehmens sicherzustellen. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist das wichtiger denn je.“


IDW vom 01.07.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


05.03.2026

„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Sammelbezeichnungen wie „Mixpalette“ auf Rechnungen genügen nicht, wenn sie keine klare Identifizierung der gelieferten Waren ermöglichen.

weiterlesen
„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)