28.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Gender Pay Gap fängt mit Ausbildung an

Beitrag mit Bild

©GregBrave/fotolia.com

Die anhaltend hohe Arbeitsnachfrage in Deutschland belebt auch den Ausbildungsmarkt: Erstmals seit sechs Jahren ist 2017 die Anzahl der Azubis gestiegen. Das Interessante dabei: Frauen wählen signifikant andere Ausbildungsberufe als Männer – und bekommen weniger Gehalt.

515.700 neue betriebliche Ausbildungsverträge wurden 2017 geschlossen, und damit 5.700 (1,1 %) mehr als 2016. Bundesweit gibt es derzeit etwa 1,32 Mio. Auszubildende, etwa 90 % von ihnen lernen ihren Beruf im Mittelstand. Damit findet der ganz überwiegende Teil der dualen Ausbildung in den 3,71 Mio. kleinen und mittleren Unternehmen statt.

Anstieg leider nur vorübergehend

„Für das gerade gestartete Ausbildungsjahr 2018 erwarte ich einen weiteren moderaten Zuwachs der Azubi-Zahlen um ca. 1 %“, sagt Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe. Diese Schätzung basiert auf den Ausbildungsplänen der mittelständischen Firmen im repräsentativen KfW-Mittelstandspanel. „Aufgrund der im langfristigen Trend rückläufigen Schülerzahlen und steigender Studierneigung dürfte der aktuelle, moderate Anstieg jedoch ein vorübergehender sein.“

Duale Ausbildung ist Männerdomäne

KfW Research hat im Rahmen der aktuellen Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels zum Thema Ausbildung erstmals auch die Geschlechterunterschiede bei der Berufswahl analysiert. Die betriebliche Ausbildung im Mittelstand wird demnach hauptsächlich von jungen Männern nachgefragt: Quer durch alle Branchen liegt der Frauenanteil nur bei 38 %. „Die duale Ausbildung ist eine Männerdomäne“, stellt Zeuner fest. „Junge Frauen entscheiden sich häufiger für eine schulische Ausbildung, in der vor allem Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe gelehrt werden. Von den jährlich rund 175.000 Neuzugängen an Berufsfachschulen sind knapp 80 % Frauen.“

Geschlechterunterschiede deutlich

Berufspräferenzen führen auch innerhalb der betrieblichen Ausbildung zu deutlichen Unterschieden. Das KfW-Mittelstandspanel zeigt: Weibliche Azubis sind im Bausektor und Verarbeitenden Gewerbe selten (14 bzw. 27 % Frauenanteil), im Dienstleistungsbereich hingegen ist ihr Anteil mit 50 % weit überdurchschnittlich. Denn Frauen ziehen nach wie vor Dienstleistungs- und kaufmännische Berufe den technischen vor. Jeder vierte weibliche Azubi lernt den Beruf einer (Zahn-)Medizinischen Fachangestellten oder Kauffrau für Büromanagement. Frauen absolvieren ihre Ausbildung dabei auffallend häufig in Kleinstunternehmen. Der Frauenanteil beträgt hier 47 %, ab fünf Beschäftigten liegt er im Gesamtdurchschnitt. Ein Grund ist, dass der Dienstleistungssektor nicht nur insgesamt weiblich geprägt ist, sondern auch von zahlreichen sehr kleinen Unternehmen.

Gehaltsnachteile schon zu Beginn der Berufslaufbahn

Die Konzentration der jungen Frauen in bestimmten Berufen, Branchen und Größenklassen führt zu Gehaltsnachteilen. Weibliche Azubis erhielten 2017 durchschnittlich 860 EUR Tarifvergütung im Monat und damit 25 EUR (3 %) weniger als Männer. Der tatsächliche Gehaltsnachteil dürfte noch etwas größer sein. Denn nicht alle Azubis werden nach Tarif bezahlt. Das gilt besonders für die Kleinstunternehmen – und somit verstärkt für Frauen. „Bereits in der Berufswahl ist ein Teil des ‘Gender Pay Gap’ angelegt”, kommentiert Dr. Jörg Zeuner. „Klar ist aber auch: Der größere Teil der Gehaltsnachteile entsteht später auf den unterschiedlichen Karrierewegen der jungen Männer und Frauen.”

(KfW, PM vom 28.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank