Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 7. März 2022 mitgeteilt hat, erhielten Frauen mit durchschnittlich 19,12 Euro einen um 4,08 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (23,20 Euro). Im Vorjahr lag diese Differenz bei 4,16 Euro. Über die vergangenen 15 Jahre hinweg ging der geschlechterspezifische Verdienstabstand in Deutschland zurück. Im Jahr 2006 war er mit 23 % noch 5 Prozentpunkte größer als 2021.
In Ostdeutschland verdienten Frauen 6 % weniger pro Stunde als Männer
In Ostdeutschland fiel der unbereinigte Gender Pay Gap mit 6 % (2020: 6 %) deutlich geringer aus als in Westdeutschland mit 19 % (2020: 20 %). Er lag 2021 auf dem gleichen Niveau wie vor 15 Jahren (2006: 6 %). In Westdeutschland ist der Verdienstabstand in den vergangenen 15 Jahren deutlich kleiner geworden: Seit 2006 sank der unbereinigte Gender Pay Gap hier um 5 Prozentpunkte von 24 % auf 19 % im Jahr 2021.
Ursachen des Verdienstunterschieds
Die Ursachen des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern können aktuell nur alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung analysiert werden. Die jüngsten Zahlen hierzu liegen aus dem Jahr 2018 vor. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap (2018: 20 %) lassen sich 71 % des Verdienstabstands durch die in der Analyse berücksichtigten Faktoren erklären. Der Verdienstabstand ist demnach unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird und sie seltener Führungspositionen erreichen.
Gender Pay Gap ist Obergrenze für Verdienstdiskriminierung
Die verbleibenden 29 % des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Hier ist der Verdienstabstand nicht durch die einbezogenen Faktoren erklärbar. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation im Jahr 2018 pro Stunde 6 % weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden (z. B. Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen). Der bereinigte Gender PayGap ist daher als Obergrenze für Verdienstdiskriminierung zu verstehen.