• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gender Pay Gap 2020: Frauen verdienten 18 % weniger

10.03.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Gender Pay Gap 2020: Frauen verdienten 18 % weniger

Beitrag mit Bild

©GregBrave/fotolia.com

Frauen haben im Jahr 2020 in Deutschland 18 % weniger verdient als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit um einen Prozentpunkt geringer als 2019.

Wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Equal Pay Day am 10.03.2021 anhand fortgeschriebener Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung (VSE) mitteilt, verdienten Frauen im Jahr 2020 mit durchschnittlich 18,62 Euro brutto in der Stunde 4,16 Euro weniger als Männer (22,78 Euro). 2019 hatte die Differenz 4,28 Euro betragen. Nach wie vor fällt der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2020 in Ostdeutschland mit 6 % viel geringer aus als in Westdeutschland (20 %).

Gender Pay Gap strukturbedingt erklärbar

71 % des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen sind strukturbedingt erklärbar. Sie sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Zudem erreichen sie seltener Führungspositionen. Auch arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit und Minijobs. So verdienen sie im Durchschnitt pro Stunde weniger. Nach Angaben der Arbeitskräfteerhebung war im Jahr 2019 in Deutschland fast jede zweite erwerbstätige Frau (47 %) im Alter von 20 bis 64 Jahren in Teilzeit tätig. Unter den Männern betrug dieser Anteil nur 9 %. Der überwiegende Teil der teilzeitarbeitenden Frauen gab als Hauptgrund die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen (31 %) beziehungsweise andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen (17 %) an.

Sondereffekte aufgrund Corona-Krise

Die verbleibenden 29 % des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2018 pro Stunde 6 % weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfielen. Es müssten weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stehen (vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen).

Bei dem Gesamtergebnis ist zu beachten, dass Sondereffekte infolge der Kurzarbeit in der Corona-Krise die Veränderung des unbereinigten Gender Pay Gap beeinflusst haben können.

(Statistisches Bundesamt vom 09.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©beebright/fotolia.com


07.08.2026

Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Hybride Angriffe entwickeln sich zu einem ernst zu nehmenden Risiko. Die große Mehrheit der Wirtschaft erwartet eine zunehmende Bedrohung.

weiterlesen
Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


07.08.2026

Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Ab 2026 müssen Abschlussprüfer die Offenlegungspflicht zum Ertragsteuerinformationsbericht beurteilen und darüber gesondert berichten.

weiterlesen
Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Steuerboard

Emanuel Benning


06.08.2026

Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Zinslose Finanzierungen gehören in Familien-, Gesellschafter- und Nachfolgekonstellationen zum Standardrepertoire. Steuerlich werden sie häufig eher als unkomplizierte Liquiditätshilfe denn als eigenständiger Zuwendungsvorgang verstanden.

weiterlesen
Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht