• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gender Pay Gap 2020: Frauen verdienten 18 % weniger

10.03.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Gender Pay Gap 2020: Frauen verdienten 18 % weniger

Beitrag mit Bild

©GregBrave/fotolia.com

Frauen haben im Jahr 2020 in Deutschland 18 % weniger verdient als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit um einen Prozentpunkt geringer als 2019.

Wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Equal Pay Day am 10.03.2021 anhand fortgeschriebener Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung (VSE) mitteilt, verdienten Frauen im Jahr 2020 mit durchschnittlich 18,62 Euro brutto in der Stunde 4,16 Euro weniger als Männer (22,78 Euro). 2019 hatte die Differenz 4,28 Euro betragen. Nach wie vor fällt der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2020 in Ostdeutschland mit 6 % viel geringer aus als in Westdeutschland (20 %).

Gender Pay Gap strukturbedingt erklärbar

71 % des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen sind strukturbedingt erklärbar. Sie sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Zudem erreichen sie seltener Führungspositionen. Auch arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit und Minijobs. So verdienen sie im Durchschnitt pro Stunde weniger. Nach Angaben der Arbeitskräfteerhebung war im Jahr 2019 in Deutschland fast jede zweite erwerbstätige Frau (47 %) im Alter von 20 bis 64 Jahren in Teilzeit tätig. Unter den Männern betrug dieser Anteil nur 9 %. Der überwiegende Teil der teilzeitarbeitenden Frauen gab als Hauptgrund die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen (31 %) beziehungsweise andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen (17 %) an.

Sondereffekte aufgrund Corona-Krise

Die verbleibenden 29 % des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2018 pro Stunde 6 % weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfielen. Es müssten weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stehen (vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen).

Bei dem Gesamtergebnis ist zu beachten, dass Sondereffekte infolge der Kurzarbeit in der Corona-Krise die Veränderung des unbereinigten Gender Pay Gap beeinflusst haben können.

(Statistisches Bundesamt vom 09.03.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Laurenz Lipp / Nina Ilka


17.06.2026

Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Wer ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft und den Kaufpreis zinslos in Raten stunden lässt, musste bislang damit rechnen, dass das Finanzamt fiktive Zinsen berechnet und als Kapitalertrag besteuert. Damit ist jetzt Schluss.

weiterlesen
Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Meldung

©jirsak/123rf.com


17.06.2026

Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

McDonald’s darf nach einem Anerkenntnisurteil des LG München I nicht mehr mit einem unkonkreten Versprechen zur Klimaneutralität werben.

weiterlesen
Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

Meldung

©SBH/fotolia.com


17.06.2026

Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt

EFRAG hat den vorläufigen Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an der Fair-Value-Option veröffentlicht.

weiterlesen
Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht