• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gelten dynamische Verweisungsklauseln nach Betriebsübergang fort?

18.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Gelten dynamische Verweisungsklauseln nach Betriebsübergang fort?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union um Rat ersucht in Bezug auf die Wirkung einer zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Arbeitnehmer vereinbarten, dynamisch auf einen Tarifvertrag verweisende Klausel gegenüber dem Betriebserwerber.

Im Arbeitsvertrag eines als Hausarbeiter in einem Krankenhaus beschäftigten Arbeitnehmers ist eine Verweisung auf den Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter/Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) und die diesen ergänzende bzw. ersetzenden Tarifverträge vereinbart. Träger des Krankenhauses war ursprünglich ein Landkreis, der Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) war. Als das Krankenhaus 1995 privatisiert wurde, betrieb es eine GmbH, die ebenfalls Mitglied im KAV war. Da eine Ausgliederung eines Betriebsteils, in welchem der Hausarbeiter beschäftigt war, geplant war, schloss die GmbH mit der K.FM GmbH i.G. einen Personalüberleitungstarifvertrag. Danach sollten der BMT-G II für die Arbeitsverhältnisse „weiterhin“ bei dem Betriebserwerber Anwendung finden.

Welche Tarifverträge gelten?

Ende 1997 ging der Betriebsteil auf die K. FM GmbH i.G. über, die nicht Mitglied im KAV war. In der Folgezeit wurde auf das Arbeitsverhältnis weiterhin der BMT-G II angewandt. Die K. FM GmbH gab allerdings die beiden tariflichen Lohnerhöhungen nicht weiter. Mit Wirkung zum 01.07.2008 ging das Arbeitsverhältnis des Hausarbeiters auf die Beklagte über. Diese wandte auf das Arbeitsverhältnis weiterhin die Vorschriften des BMT-G II an. Mit seiner Klage forderte der Hausarbeiter die Anwendung des TVöD-VKA und des TVÜ-VKA auf sein Arbeitsverhältnis. Er ist der Auffassung, diese seien als den BMT-G II ersetzende Tarifverträge auf sein Arbeitsverhältnis dynamisch anwendbar.

Bindung des Erwerbers an arbeitsvertragliche Vereinbarungen

Das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass der Erwerber eines Betriebsteils nach nationalem Recht aufgrund von § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB an eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, die auf Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung Bezug nimmt und deren Regelungen aufgrund privatautonomer Willenserklärungen zum Inhalt des Arbeitsvertrags gemacht hat (sog. dynamische Bezugnahmeklausel), vertraglich so gebunden ist, als habe er diese Vertragsabrede selbst mit dem Arbeitnehmer getroffen. Im Wege des Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV soll vom EuGH geklärt werden, ob dieser Auslegung des nationalen Rechts unionsrechtliche Vorschriften – insbesondere Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG und Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – entgegenstehen (BAG-Beschluss 4 AZR 61/14 vom 17.07.2015).

(BAG / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

tashka2000/123rf.com


10.01.2025

BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Das BMF hat ein Muster für die Bescheinigung energetischer Maßnahmen an Gebäuden veröffentlicht, das ab 2025 für die Beantragung der Steuerermäßigung verbindlich ist.

weiterlesen
BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


10.01.2025

FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Entwaldung und Waldschädigung nehmen weltweit mit besorgniserregender Geschwindigkeit zu. Sie sind eng mit der globalen Klimakrise und dem Verlust von Artenvielfalt verknüpft – das sind Trends, die die wirtschaftliche Existenz und das Überleben der Menschen bedrohen.

weiterlesen
FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Meldung

nialowwa/123rf.com


10.01.2025

Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Die EY-Studie „Work Reimagined“ zeigt, dass nur 48 % der deutschen Angestellten angeben, auf der Arbeit ihr Bestes zu geben, was unter dem internationalen Durchschnitt liegt.

weiterlesen
Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank