• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geldwäscheverordnung statt Geldwäscherichtlinien?

04.12.2018

Meldung, Steuerrecht

Geldwäscheverordnung statt Geldwäscherichtlinien?

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Wenn Rechtsberatung, Steuerberatung und Revisionsdienstleistungen innerhalb derselben Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bereitgestellt werden, kann es zu Interessenkonflikten kommen. Daher soll eine transparente Angabe über die für einen Mandanten erbrachten Dienstleistungen und eine klare Trennung zwischen diesen Dienstleistungen erfolgen.

Dies sind die Empfehlungen der Berichterstatter Luděk Niedermayer (EVP) und Jeppe Kofod (S&D) des TAX3 Sonderausschusses zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung des EU-Parlaments. Der Sonderausschuss hat das Ziel, die Enthüllungen der Paradise Papers aufzuarbeiten und die Arbeiten der Ausschüsse TAXE1, TAXE2 sowie PANA fortzuführen.

Schlupflöcher und Schwächen der Steuersysteme

Der Berichtsentwurf enthält Empfehlungen an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, um Schlupflöcher und Schwächen der Steuersysteme zu schließen, die durch die Paradise Papers und andere Enthüllungen aufgedeckt wurden. So werden EU-Kommission und Rat gefordert, eine umfassende Definition der Indikatoren für aggressive Steuerplanung vorzuschlagen. Außerdem soll die EU-Kommission prüfen, ob sich nicht eine Verordnung besser zur Geldwäschebekämpfung eignet als die bisherigen auf Mindestharmonisierung basierenden Richtlinien. Diese führen derzeit zu unterschiedlichen nationalen Überwachungs- und Durchsetzungspraktiken in den Mitgliedstaaten. Über den Berichtsentwurf soll Anfang 2019 abgestimmt werden.

(DAV, EiÜ vom 30.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (C.F. Müller)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Meldung

©kebox/fotolia.com


07.04.2026

Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge

Ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer haftet persönlich für während seiner Amtszeit nicht gezahlte Steuern, einschließlich späterer Säumniszuschläge.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet auch nach Abberufung für Säumniszuschläge
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)