• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geldwäscheverordnung statt Geldwäscherichtlinien?

04.12.2018

Meldung, Steuerrecht

Geldwäscheverordnung statt Geldwäscherichtlinien?

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Wenn Rechtsberatung, Steuerberatung und Revisionsdienstleistungen innerhalb derselben Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bereitgestellt werden, kann es zu Interessenkonflikten kommen. Daher soll eine transparente Angabe über die für einen Mandanten erbrachten Dienstleistungen und eine klare Trennung zwischen diesen Dienstleistungen erfolgen.

Dies sind die Empfehlungen der Berichterstatter Luděk Niedermayer (EVP) und Jeppe Kofod (S&D) des TAX3 Sonderausschusses zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung des EU-Parlaments. Der Sonderausschuss hat das Ziel, die Enthüllungen der Paradise Papers aufzuarbeiten und die Arbeiten der Ausschüsse TAXE1, TAXE2 sowie PANA fortzuführen.

Schlupflöcher und Schwächen der Steuersysteme

Der Berichtsentwurf enthält Empfehlungen an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, um Schlupflöcher und Schwächen der Steuersysteme zu schließen, die durch die Paradise Papers und andere Enthüllungen aufgedeckt wurden. So werden EU-Kommission und Rat gefordert, eine umfassende Definition der Indikatoren für aggressive Steuerplanung vorzuschlagen. Außerdem soll die EU-Kommission prüfen, ob sich nicht eine Verordnung besser zur Geldwäschebekämpfung eignet als die bisherigen auf Mindestharmonisierung basierenden Richtlinien. Diese führen derzeit zu unterschiedlichen nationalen Überwachungs- und Durchsetzungspraktiken in den Mitgliedstaaten. Über den Berichtsentwurf soll Anfang 2019 abgestimmt werden.

(DAV, EiÜ vom 30.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (C.F. Müller)“


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Meldung

artefacti/123rf.com


20.01.2026

Firmenname in Großbuchstaben: Handelsregister muss Schreibweise übernehmen

Eine Gesellschaft kann verlangen, dass ihr Firmenname im Handelsregister exakt in der von ihr verwendeten Großschreibung (Versalien) eingetragen wird.

weiterlesen
Firmenname in Großbuchstaben: Handelsregister muss Schreibweise übernehmen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)