• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geldwäscheverordnung statt Geldwäscherichtlinien?

04.12.2018

Meldung, Steuerrecht

Geldwäscheverordnung statt Geldwäscherichtlinien?

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Wenn Rechtsberatung, Steuerberatung und Revisionsdienstleistungen innerhalb derselben Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bereitgestellt werden, kann es zu Interessenkonflikten kommen. Daher soll eine transparente Angabe über die für einen Mandanten erbrachten Dienstleistungen und eine klare Trennung zwischen diesen Dienstleistungen erfolgen.

Dies sind die Empfehlungen der Berichterstatter Luděk Niedermayer (EVP) und Jeppe Kofod (S&D) des TAX3 Sonderausschusses zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung des EU-Parlaments. Der Sonderausschuss hat das Ziel, die Enthüllungen der Paradise Papers aufzuarbeiten und die Arbeiten der Ausschüsse TAXE1, TAXE2 sowie PANA fortzuführen.

Schlupflöcher und Schwächen der Steuersysteme

Der Berichtsentwurf enthält Empfehlungen an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, um Schlupflöcher und Schwächen der Steuersysteme zu schließen, die durch die Paradise Papers und andere Enthüllungen aufgedeckt wurden. So werden EU-Kommission und Rat gefordert, eine umfassende Definition der Indikatoren für aggressive Steuerplanung vorzuschlagen. Außerdem soll die EU-Kommission prüfen, ob sich nicht eine Verordnung besser zur Geldwäschebekämpfung eignet als die bisherigen auf Mindestharmonisierung basierenden Richtlinien. Diese führen derzeit zu unterschiedlichen nationalen Überwachungs- und Durchsetzungspraktiken in den Mitgliedstaaten. Über den Berichtsentwurf soll Anfang 2019 abgestimmt werden.

(DAV, EiÜ vom 30.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (C.F. Müller)“


Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank