24.06.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Geldwäscheverdacht bei Kryptowährungen

Beitrag mit Bild

©maxsim/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Jahr 2017 40 und im Jahr 2018 90 Einzelfallprüfungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Initial Coin Offering durchgeführt. Zudem gab es im vergangenen Jahr 573 Geldwäscheverdachtsmeldungen mit Bezug zu virtuellen Währungen.
Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, die sich nach Geldwäscherisiken und Verbraucherschutz bei virtuellen Assets und virtuellen Währungen im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie erkundigt hatte.

Nationale Risikoanalyse läuft

In Deutschland sind nach Angaben der Bundesregierung Dienstleistungsanbieter, die den Umtausch von virtuellen Währungen in gesetzliche Währungen und umgekehrt sowie in andere virtuelle Währungen anbieten, Finanzdienstleistungsunternehmen und gelten damit als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Man beschäftige sich derzeit im Rahmen der nationalen Risikoanalyse mit der Nutzung von virtuellen Währungen zur Geldwäsche und zur Terrorismusfinanzierung. Ergebnisse würden in den nächsten Monaten veröffentlicht, kündigt die Bundesregierung an.
(Dt. Bundestag vom 21.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


09.10.2026

EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Die neuen EU-Geldwäschestandards bringen Unternehmen mehr Flexibilität und reduzieren bestimmte Prüf- und Dokumentationspflichten.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Steuerboard

Nicola Halmburger


08.10.2026

Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber

Die Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ist ein steuerlich relevanter, in der Beratung oft unterschätzter Abzugsposten. Ihre Bedeutung zeigt sich besonders, wenn der Erwerber keine Bestattungskosten getragen hat oder nur geringe Erwerbskosten nachweisen kann.

weiterlesen
Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht