24.06.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Geldwäscheverdacht bei Kryptowährungen

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Jahr 2017 40 und im Jahr 2018 90 Einzelfallprüfungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Initial Coin Offering durchgeführt. Zudem gab es im vergangenen Jahr 573 Geldwäscheverdachtsmeldungen mit Bezug zu virtuellen Währungen.
Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, die sich nach Geldwäscherisiken und Verbraucherschutz bei virtuellen Assets und virtuellen Währungen im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie erkundigt hatte.

Nationale Risikoanalyse läuft

In Deutschland sind nach Angaben der Bundesregierung Dienstleistungsanbieter, die den Umtausch von virtuellen Währungen in gesetzliche Währungen und umgekehrt sowie in andere virtuelle Währungen anbieten, Finanzdienstleistungsunternehmen und gelten damit als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Man beschäftige sich derzeit im Rahmen der nationalen Risikoanalyse mit der Nutzung von virtuellen Währungen zur Geldwäsche und zur Terrorismusfinanzierung. Ergebnisse würden in den nächsten Monaten veröffentlicht, kündigt die Bundesregierung an.
(Dt. Bundestag vom 21.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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