• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geldwäscherichtlinie: Kritik an Entwurf zur Umsetzung

27.06.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Geldwäscherichtlinie: Kritik an Entwurf zur Umsetzung

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich kritisch zu dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Referentenentwurf geäußert, mit dem die Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll.
Die geplante Schaffung einer Möglichkeit für das Bundesfinanzministerium, stets meldepflichtige Sachverhalte nach § 1 Grunderwerbsteuergesetz zu definieren, kritisiert die BRAK scharf: Dadurch werde in die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht eingegriffen, ohne dass hierfür eine hinreichende Rechtfertigung ersichtlich wäre. Eine Ausdehnung der Meldepflicht sei im Hinblick auf begleitende Rechts- oder Steuerberatungen zu Immobilientransaktion nicht sinnvoll und provoziere missverständliche Doppelmeldungen.

Flexibilisierung der Aufbewahrungsfrist wird begrüßt

Zustimmende Worte findet die BRAK dagegen zu der geplanten Flexibilisierung der Aufbewahrungsfrist; dies ermögliche es Rechtsanwälten, einen Gleichlauf mit der Aufbewahrungsfrist für Handakten (§ 50 I 2 BRAO) herzustellen. Sie begrüßt ferner eine für die Aufsichtspraxis der Rechtsanwaltskammern wichtige Klarstellung in § 52 VI GwG-E, welcher die Auskunftspflicht gegenüber den Kammern betrifft.
Die Stellungnahme der BRAK finden Sie hier.
(BRAK vom 19.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)