• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geldwäscherichtlinie: Kritik an Entwurf zur Umsetzung

27.06.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Geldwäscherichtlinie: Kritik an Entwurf zur Umsetzung

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich kritisch zu dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Referentenentwurf geäußert, mit dem die Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll.
Die geplante Schaffung einer Möglichkeit für das Bundesfinanzministerium, stets meldepflichtige Sachverhalte nach § 1 Grunderwerbsteuergesetz zu definieren, kritisiert die BRAK scharf: Dadurch werde in die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht eingegriffen, ohne dass hierfür eine hinreichende Rechtfertigung ersichtlich wäre. Eine Ausdehnung der Meldepflicht sei im Hinblick auf begleitende Rechts- oder Steuerberatungen zu Immobilientransaktion nicht sinnvoll und provoziere missverständliche Doppelmeldungen.

Flexibilisierung der Aufbewahrungsfrist wird begrüßt

Zustimmende Worte findet die BRAK dagegen zu der geplanten Flexibilisierung der Aufbewahrungsfrist; dies ermögliche es Rechtsanwälten, einen Gleichlauf mit der Aufbewahrungsfrist für Handakten (§ 50 I 2 BRAO) herzustellen. Sie begrüßt ferner eine für die Aufsichtspraxis der Rechtsanwaltskammern wichtige Klarstellung in § 52 VI GwG-E, welcher die Auskunftspflicht gegenüber den Kammern betrifft.
Die Stellungnahme der BRAK finden Sie hier.
(BRAK vom 19.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank