• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

01.12.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Die BaFin und die FIU haben eine überarbeitete Orientierungshilfe zur Abgabe von Verdachtsmeldungen veröffentlicht. Neben praktischen Beispielen wurden auch Rückmeldungen aus der Praxis berücksichtigt.

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Die Finanzaufsicht BaFin und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) haben eine aktualisierte Fassung der Orientierungshilfe für Geldwäscheverdachtsmeldungen veröffentlicht. Sie berücksichtigt Anmerkungen des Privatsektors und wurde um praktische Anwendungsbeispiele ergänzt. Die Orientierungshilfe soll Verpflichteten helfen, wenn sie Verdachtsmeldungen erstatten.

Was muss wann gemeldet werden?

Ein meldepflichtiger Sachverhalt liegt vor, wenn Tatsachen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gem. § 43 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) hindeuten. Die Orientierungshilfe soll helfen, die Begriffe „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ einer Verdachtsmeldung besser einzuordnen.

Besteht Unsicherheit, ob die in der Orientierungshilfe dargestellten Voraussetzungen für die Meldung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 GwG erfüllt sind, muss das Institut im Zweifel eine Verdachtsmeldung abgeben. So regeln es die AuA im Allgemeinen Teil unter 10.3.

Die Pflicht zur Verdachtsmeldung ist entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zählt zu den Hauptpflichten des GwG. Verstöße gegen diese Pflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.


BaFin vom 28.11.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


05.03.2026

„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Sammelbezeichnungen wie „Mixpalette“ auf Rechnungen genügen nicht, wenn sie keine klare Identifizierung der gelieferten Waren ermöglichen.

weiterlesen
„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)