• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geldwäscheprävention: Hilfestellung zu Meldepflicht

14.06.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Geldwäscheprävention: Hilfestellung zu Meldepflicht

Die Financial Intelligence Unit und die Finanzaufsicht BaFin haben ein Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten abgestimmt, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Absatz 1 Geldwäschegesetz auslösen.

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat in Abstimmung mit der BaFin ein Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten entwickelt, die grundsätzlich keine Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 GwG auslösen. Auch der Expertenstab der Anti Financial Crime Alliance (AFCA) war an der Erarbeitung des Papiers beteiligt. Das Eckpunktepapier (Stand: 30. Mai 2023) dient als Hilfestellung für die Verpflichteten. Das Papier ist im geschützten Bereich für die Verpflichteten auf der Website der FIU veröffentlicht.

Eckpunktepapier enthält abschließende Sachverhaltskonstellationen

Das Typologiepapier listet in Form einer Negativabgrenzung verschiedene Sachverhaltskonstellationen auf, bei denen grundsätzlich die Voraussetzungen des § 43 GwG nicht vorliegen, es sei denn, den Verpflichteten liegen andere zusätzliche Informationen vor, durch die die Meldepflicht in Bezug auf den betreffenden Sachverhalt doch ausgelöst wird.

Die in dem Papier genannten gegenwärtig abschließenden Sachverhaltskonstellationen werden gegebenenfalls nach einer späteren Evaluation dieses Papiers ergänzt.

Eckpunktepapier ist ab sofort zu berücksichtigen

Die BaFin weist die Verpflichteten unter Bezugnahme auf Kapitel 10 ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Allgemeiner Teil) darauf hin, dass das Eckpunktepapier ab sofort bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen zu berücksichtigen ist.

Sie weist die Verpflichteten zudem auf den nach wie vor geltenden allgemeinen Grundsatz hin, dass jeder Verpflichtete verantwortlich für die Entscheidung ist, ob ein konkreter Sachverhalt unter die Verdachtsmeldepflicht nach § 43 GwG fällt. Erstattete Verdachtsmeldungen sollen kohärent und schlüssig darlegen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen von § 43 GwG vorliegen.


BaFin vom 12.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Jannis Lührs / Saskia Bardens


01.07.2026

EU-Tax-Omnibus-Richtlinie: Wesentliche Reformvorschläge und Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht

Am 24.06.2026 hat die EU-Kommission den Entwurf einer neuen Tax-Omnibus-Richtlinie vorgestellt, die bestehende EU-Regeln zur Unternehmensbesteuerung im Bereich der direkten Steuern umfassend vereinfachen, modernisieren und aufeinander abstimmen soll.

weiterlesen
EU-Tax-Omnibus-Richtlinie: Wesentliche Reformvorschläge und Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


01.07.2026

EU-Geldwäschepaket: neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten

Die BRAK warnt, dass neue europäische Geldwäschevorgaben die geplante Sicherung anwaltlicher Sammelanderkonten gefährden könnten.

weiterlesen
EU-Geldwäschepaket: neue Gefahr für anwaltliche Sammelanderkonten

Meldung

nx123nx/123rf.com


01.07.2026

Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen

Durch das Steuervereinfachungspaket profitieren besonders grenzüberschreitend tätige Unternehmen von weniger Meldepflichten und einfacheren Verfahren.

weiterlesen
Steuervereinfachungspaket: Milliardenentlastung für Firmen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht