• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geldwäscheprävention: Hilfestellung zu Meldepflicht

14.06.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Geldwäscheprävention: Hilfestellung zu Meldepflicht

Die Financial Intelligence Unit und die Finanzaufsicht BaFin haben ein Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten abgestimmt, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Absatz 1 Geldwäschegesetz auslösen.

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Die Financial Intelligence Unit (FIU) hat in Abstimmung mit der BaFin ein Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten entwickelt, die grundsätzlich keine Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 GwG auslösen. Auch der Expertenstab der Anti Financial Crime Alliance (AFCA) war an der Erarbeitung des Papiers beteiligt. Das Eckpunktepapier (Stand: 30. Mai 2023) dient als Hilfestellung für die Verpflichteten. Das Papier ist im geschützten Bereich für die Verpflichteten auf der Website der FIU veröffentlicht.

Eckpunktepapier enthält abschließende Sachverhaltskonstellationen

Das Typologiepapier listet in Form einer Negativabgrenzung verschiedene Sachverhaltskonstellationen auf, bei denen grundsätzlich die Voraussetzungen des § 43 GwG nicht vorliegen, es sei denn, den Verpflichteten liegen andere zusätzliche Informationen vor, durch die die Meldepflicht in Bezug auf den betreffenden Sachverhalt doch ausgelöst wird.

Die in dem Papier genannten gegenwärtig abschließenden Sachverhaltskonstellationen werden gegebenenfalls nach einer späteren Evaluation dieses Papiers ergänzt.

Eckpunktepapier ist ab sofort zu berücksichtigen

Die BaFin weist die Verpflichteten unter Bezugnahme auf Kapitel 10 ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Allgemeiner Teil) darauf hin, dass das Eckpunktepapier ab sofort bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen zu berücksichtigen ist.

Sie weist die Verpflichteten zudem auf den nach wie vor geltenden allgemeinen Grundsatz hin, dass jeder Verpflichtete verantwortlich für die Entscheidung ist, ob ein konkreter Sachverhalt unter die Verdachtsmeldepflicht nach § 43 GwG fällt. Erstattete Verdachtsmeldungen sollen kohärent und schlüssig darlegen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen von § 43 GwG vorliegen.


BaFin vom 12.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.07.2026

ESRS: EU vereinfacht Nachhaltigkeitsberichte deutlich

Überarbeitete ESRS und neue EU-Standards reduzieren Berichtspflichten, senken Kosten und erleichtern kleineren Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich.

weiterlesen
ESRS: EU vereinfacht Nachhaltigkeitsberichte deutlich

Meldung

©sharpi1980/fotolia.com


06.07.2026

Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt

Die Künstlersozialabgabe beträgt 2027 voraussichtlich 5,0 % der an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

weiterlesen
Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt

Meldung

©alphaspirit/123rf.com


03.07.2026

Reformpaket: Koalition plant steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie

Das Reformpaket zeigt den politischen Willen, Deutschland wirtschaftlich wettbewerbsfähiger und zugleich sozial stabil zu halten.

weiterlesen
Reformpaket: Koalition plant steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht