• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geldwäsche: WPK-Anordnungen zu internen Sicherungsmaßnahmen

06.10.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Geldwäsche: WPK-Anordnungen zu internen Sicherungsmaßnahmen

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat ihre Anordnungen zu den internen Sicherungsmaßnahmen sowie zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten an das am 26.06.2017 in Kraft getretene, neu gefasste Geldwäschegesetz angepasst.

Die Größenmerkmale, nach denen eine Praxis von den in der Anordnung genannten internen Sicherungsmaßnahmen befreit ist beziehungsweise die Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten besteht, bleiben unverändert (Tätigkeit von 10 beziehungsweise 30 Berufsträgern für die Praxis).

Materielle Änderungen gibt es in folgenden Bereichen:

  • Die Anordnung zu den internen Sicherungsmaßnahmen wurde um die Neuregelungen im Katalog des § 6 GwG ergänzt, so dass bei Nichtüberschreitung des oben genannten Größenmerkmals (10 Berufsträger) auch insoweit eine Befreiung greift.
  • Ausgenommen bleiben interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 6 GwG (Anfragen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Identität von Personen, mit denen eine Geschäftsbeziehung unterhalten wurde, sowie zur Art der Geschäftsbeziehung).
  • Hinsichtlich der Befreiung von internen Sicherungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 GwG (Schaffung von gruppenweiten Verfahren nach § 9 GwG) ist auf die Anzahl der in der Gruppe (§ 1 Abs. 16 GwG) tätigen Berufsträger abzustellen.
  • Auch für die Frage, ob für sämtliche gruppenangehörigen Einheiten ein Geldwäschebeauftragter zu bestellen ist, kommt es auf die Anzahl der in der Gruppe tätigen Berufsträger an.

(WPK vom 06.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Kurt Kleemann/fotolia.com


12.10.2026

EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Die EU will Kapitalmärkte vereinheitlichen, Bürokratie abbauen und private Ersparnisse stärker für Investitionen nutzen.

weiterlesen
EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Meldung

©adrian_ilie825/fotolia.com


12.10.2026

Fachkräftemangel wird zum Qualitätsrisiko im Accounting

Das Rechnungswesen steht vor einem grundlegenden Wandel. Fachkräftemangel und steigende Anforderungen werden zunehmend zum Risiko.

weiterlesen
Fachkräftemangel wird zum Qualitätsrisiko im Accounting

Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht