• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geldwäsche: WPK-Anordnungen zu internen Sicherungsmaßnahmen

06.10.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Geldwäsche: WPK-Anordnungen zu internen Sicherungsmaßnahmen

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat ihre Anordnungen zu den internen Sicherungsmaßnahmen sowie zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten an das am 26.06.2017 in Kraft getretene, neu gefasste Geldwäschegesetz angepasst.

Die Größenmerkmale, nach denen eine Praxis von den in der Anordnung genannten internen Sicherungsmaßnahmen befreit ist beziehungsweise die Pflicht zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten besteht, bleiben unverändert (Tätigkeit von 10 beziehungsweise 30 Berufsträgern für die Praxis).

Materielle Änderungen gibt es in folgenden Bereichen:

  • Die Anordnung zu den internen Sicherungsmaßnahmen wurde um die Neuregelungen im Katalog des § 6 GwG ergänzt, so dass bei Nichtüberschreitung des oben genannten Größenmerkmals (10 Berufsträger) auch insoweit eine Befreiung greift.
  • Ausgenommen bleiben interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 6 GwG (Anfragen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Identität von Personen, mit denen eine Geschäftsbeziehung unterhalten wurde, sowie zur Art der Geschäftsbeziehung).
  • Hinsichtlich der Befreiung von internen Sicherungsmaßnahmen nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 GwG (Schaffung von gruppenweiten Verfahren nach § 9 GwG) ist auf die Anzahl der in der Gruppe (§ 1 Abs. 16 GwG) tätigen Berufsträger abzustellen.
  • Auch für die Frage, ob für sämtliche gruppenangehörigen Einheiten ein Geldwäschebeauftragter zu bestellen ist, kommt es auf die Anzahl der in der Gruppe tätigen Berufsträger an.

(WPK vom 06.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)