31.07.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Geldwäsche: Stärkung der FIU beschlossen

Geldwäsche: Stärkung der FIU beschlossen

©marketlan/123rf.com 

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung konsequent und wirksam zu bekämpfen, ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Sie hat deshalb neue Regelungen auf den Weg gebracht, die der zuständigen Behörde die Erfüllung ihrer Aufgaben erleichtern soll.

In Deutschland nimmt die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU – englisch „Financial Intelligence Unit“) Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegen, analysiert sie und leitet sie zur Strafverfolgung weiter. Sie ist eine eigenständige Behörde innerhalb der Generalzolldirektion und hat ihren Sitz in Köln. Damit die FIU ihre Aufgaben auch angesichts der steigenden Zahl an Meldungen gut und effektiv erfüllen kann, sind rechtliche Anpassungen ihrer Arbeitsweise nötig.

Stärkung der FIU beschlossen

Die Bundesregierung hat gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, die den gesetzlichen Kernauftrag der FIU als Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Finanzkriminalität nachschärfen sowie Rechtsklarheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen. Konkret wird dazu:

  • der allgemeine Grundsatz der risikobasierten Arbeitsweise klargestellt,
  • der Kernauftrag der FIU im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gesetzlich klarer ausgestaltet,
  • die Unterstützung der Prozesse durch automatisierte Verfahren innerhalb der FIU gesetzlich konkretisiert und
  • die Zusammenarbeit mit anderen Behörden vereinfacht.

Was bedeutet risikobasierte Arbeitsweise?

Eingehende Verdachtsmeldungen werden risikobasiert fortlaufend danach ausgewertet, welche Informationen hieraus einer weiteren Bearbeitung im Sinne des gesetzlichen Kernauftrags der FIU bedürfen. Sodann werden nur Verdachtsmeldungen vertieft bearbeitet, bei denen die FIU weiteren Analysebedarf identifiziert hat.

Weitere Maßnahmen geplant

In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter voranzutreiben. Vorgesehen ist, auf allen Ebenen Strukturen zu verbessern, Sicherheitsbehörden gezielter auszubilden und die Empfehlungen der internationalen Financial Action Task Force (FATF) zügig umzusetzen.


Bundesregierung vom 26.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


LKW, Transport
©candy1812/fotolia.com


25.09.2023

Ausweitung der Maut-Pflicht für Lastkraftwagen

Bei der Lkw-Maut stehen 2023 und 2024 einige Änderungen an. Diese ergeben sich aus dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften.

Ausweitung der Maut-Pflicht für Lastkraftwagen
RAin/StBin/FAinStR Dr. Catarina C. Herbst und StBin Christina Vosseler
Catarina C. Herbst und Christina Vosseler


22.09.2023

KGaA: Steuerfrei Vermögen übertragen aufgrund einer Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer?

Die sorgfältige Planung von Nachfolgen ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, da wir uns in einem Jahrzehnt der sog. „Erbengeneration“ befinden: Eine Generation wird zu Erblassern, die in den „Wirtschaftswunderjahren“ ihr Vermögen aufbaute und somit erhebliche Vermögenswerte zur Übertragung anstehen.

KGaA: Steuerfrei Vermögen übertragen aufgrund einer Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App