In Deutschland nimmt die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU – englisch „Financial Intelligence Unit“) Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegen, analysiert sie und leitet sie zur Strafverfolgung weiter. Sie ist eine eigenständige Behörde innerhalb der Generalzolldirektion und hat ihren Sitz in Köln. Damit die FIU ihre Aufgaben auch angesichts der steigenden Zahl an Meldungen gut und effektiv erfüllen kann, sind rechtliche Anpassungen ihrer Arbeitsweise nötig.
Stärkung der FIU beschlossen
Die Bundesregierung hat gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, die den gesetzlichen Kernauftrag der FIU als Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Finanzkriminalität nachschärfen sowie Rechtsklarheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen. Konkret wird dazu:
- der allgemeine Grundsatz der risikobasierten Arbeitsweise klargestellt,
- der Kernauftrag der FIU im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gesetzlich klarer ausgestaltet,
- die Unterstützung der Prozesse durch automatisierte Verfahren innerhalb der FIU gesetzlich konkretisiert und
- die Zusammenarbeit mit anderen Behörden vereinfacht.
Was bedeutet risikobasierte Arbeitsweise?
Eingehende Verdachtsmeldungen werden risikobasiert fortlaufend danach ausgewertet, welche Informationen hieraus einer weiteren Bearbeitung im Sinne des gesetzlichen Kernauftrags der FIU bedürfen. Sodann werden nur Verdachtsmeldungen vertieft bearbeitet, bei denen die FIU weiteren Analysebedarf identifiziert hat.
Weitere Maßnahmen geplant
In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter voranzutreiben. Vorgesehen ist, auf allen Ebenen Strukturen zu verbessern, Sicherheitsbehörden gezielter auszubilden und die Empfehlungen der internationalen Financial Action Task Force (FATF) zügig umzusetzen.