31.07.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Geldwäsche: Stärkung der FIU beschlossen

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung konsequent und wirksam zu bekämpfen, ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Sie hat deshalb neue Regelungen auf den Weg gebracht, die der zuständigen Behörde die Erfüllung ihrer Aufgaben erleichtern soll.

Beitrag mit Bild

©marketlan/123rf.com 

In Deutschland nimmt die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU – englisch „Financial Intelligence Unit“) Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegen, analysiert sie und leitet sie zur Strafverfolgung weiter. Sie ist eine eigenständige Behörde innerhalb der Generalzolldirektion und hat ihren Sitz in Köln. Damit die FIU ihre Aufgaben auch angesichts der steigenden Zahl an Meldungen gut und effektiv erfüllen kann, sind rechtliche Anpassungen ihrer Arbeitsweise nötig.

Stärkung der FIU beschlossen

Die Bundesregierung hat gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, die den gesetzlichen Kernauftrag der FIU als Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Finanzkriminalität nachschärfen sowie Rechtsklarheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaffen. Konkret wird dazu:

  • der allgemeine Grundsatz der risikobasierten Arbeitsweise klargestellt,
  • der Kernauftrag der FIU im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gesetzlich klarer ausgestaltet,
  • die Unterstützung der Prozesse durch automatisierte Verfahren innerhalb der FIU gesetzlich konkretisiert und
  • die Zusammenarbeit mit anderen Behörden vereinfacht.

Was bedeutet risikobasierte Arbeitsweise?

Eingehende Verdachtsmeldungen werden risikobasiert fortlaufend danach ausgewertet, welche Informationen hieraus einer weiteren Bearbeitung im Sinne des gesetzlichen Kernauftrags der FIU bedürfen. Sodann werden nur Verdachtsmeldungen vertieft bearbeitet, bei denen die FIU weiteren Analysebedarf identifiziert hat.

Weitere Maßnahmen geplant

In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter voranzutreiben. Vorgesehen ist, auf allen Ebenen Strukturen zu verbessern, Sicherheitsbehörden gezielter auszubilden und die Empfehlungen der internationalen Financial Action Task Force (FATF) zügig umzusetzen.


Bundesregierung vom 26.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


15.06.2026

Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Nicht jede Erbauseinandersetzung führt automatisch zu einer vollständigen Befreiung von der Grunderwerbsteuer, zeigt das Urteil des FG Münster.

weiterlesen
Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Meldung

sdecoret/123rf.com


15.06.2026

AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Deutschland bekommt durch den Bundestagsbeschluss den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen AI Act.

weiterlesen
AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht