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23.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Geldwäsche: Offenlegung der wahren Eigentümer von Unternehmen

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Das Europäische Parlament hat die Novellierung der Fünften Geldwäscherichtlinie beschlossen. Damit wird jeder Bürger künftig Zugriff auf Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von in der EU tätigen Unternehmen haben und kann so die wahren Hintermänner hinter Briefkastenfirmen ausmachen.

Die Abgeordneten unterstützten am 19.04.2018 – mit 574 Stimmen bei 13 Gegenstimmen und 60 Enthaltungen – eine im Dezember erzielte Vereinbarung mit dem Rat, der ebenfalls eine stärkere Regulierung virtueller Währungen wie Bitcoins vorschlug, um zu verhindern, dass diese für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verwendet werden. Die Vereinbarung ist die jüngste – fünfte – Aktualisierung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche und auch eine Reaktion auf die Terroranschläge von 2015 und 2016 in Paris und Brüssel sowie die „Panama-Papers“-Enthüllungen.

Zugang zu Informationen über wahre Eigentümer

Diese Reform, die den Bürgern das Recht auf Zugang zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen einräumt, die in der EU tätig sind, trägt dazu bei, die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen zu bekämpfen, die gegründet wurden, um Geld zu waschen, Vermögen zu verstecken und Steuern zu vermeiden – eine Praxis, die seit den „Panama-Papers“-Enthüllungen in der Öffentlichkeit breit diskutiert wird. Eine weitere Maßnahme würde das Register für Trusts und ähnliche juristische Konstrukte für diejenigen zugänglich machen, die ein „berechtigtes Interesse“ an diesen Informationen nachweisen können. Investigative Journalisten oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zum Beispiel könnten so an relevante Informationen kommen. Die Mitgliedstaaten behalten außerdem das Recht, im Einklang mit ihrem nationalen Recht einen breiteren Zugang zu Informationen zu gewähren.

Kundenüberprüfung bei virtuellen Währungen

Mit den neuen Vorschriften sollen auch Risiken vermindert werden, die mit Kryptowährungen und Prepaidkarten verbunden sind. Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen und Anbieter elektronischer Geldbörsen müssen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und Kundenkontrollen durchführen, um die Anonymität solcher Umtauschgeschäfte aufzuheben. Diese Plattformen und die Anbieter müssen außerdem zugelassen oder eingetragen sein, ebenso wie Wechselstuben und Scheckeinlösestellen sowie Dienstleister für Trusts und Gesellschaften.

Weitere beschlossene Maßnahmen

  • Die Schwelle zur Ermittlung der Inhaber von Prepaid-Karten wird von 250 Euro auf 150 Euro herabgesetzt;
  • Verbesserte Kontrollen von risikobehafteten Drittländern und genauere Prüfung von Transaktionen mit Staatsangehörigen aus Risikoländern (inklusive der Möglichkeit von Sanktionen);
  • Schutz von Informanten, die Geldwäschefälle melden (einschließlich des Rechts auf Anonymität);
  • Ausdehnung der Richtlinie auf alle Formen von Steuerberatungsdiensten, Vermietungsmaklern, Kunsthändlern sowie Anbietern von elektronischen Geldbörsen und Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen.

Die nächsten Schritte

Die aktualisierte Richtlinie tritt drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

(EU-Parlament, PM vom 19.04.2018 / Viola C. Didier)


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