• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geheimnisschutz bei Mitwirkung Dritter: Gesetz in Kraft

23.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Geheimnisschutz bei Mitwirkung Dritter: Gesetz in Kraft

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen in Kraft getreten.

Das neue Gesetz bringt wichtige Neuregelungen für die Anwaltschaft: Änderungen in § 203 StGB machen die Inanspruchnahme externer Dienstleister durch Anwaltskanzleien möglich, das Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger nach § 53 StPO und für Hilfspersonen nach § 53a StPO wurde entsprechend konkretisiert. Im neuen § 43e BRAO wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Anwälte externen Dienstleistern ohne Einwilligung der berechtigten Personen der Zugang zu fremden Geheimnissen eröffnen dürfen.

Mehr Rechtssicherheit für Berufsgeheimnisträger

Angestoßen hatte diese wichtige Reform die Satzungsversammlung: Bereits 2015 hatte sie in § 2 BORA, der die Verschwiegenheitspflicht konkretisiert, klarstellend geregelt, dass kein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht vorliegt, wenn die Weitergabe geschützter Informationen mit Einwilligung des Mandanten, in Ausübung berechtigter Interessen oder im Rahmen der Sozialadäquanz erfolgt. § 2 BORA kann allerdings nur die berufsrechtliche Seite regeln und nicht etwa einen Rechtfertigungsgrund im Rahmen des § 203 StGB. Das neue Gesetz greift genau hier ein und beseitigt mit den Anpassungen in StGB und StPO die bisher bestehenden Rechtsunsicherheiten.

(BRAK, PM vom 22.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


09.04.2026

„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Auch ohne eigenes Handeln können Rechtsänderungen im Ausland stille Reserven in Deutschland steuerlich auslösen, entschied der BFH.

weiterlesen
„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Meldung

©rawpixel /123rf.com


08.04.2026

Neue Task Force zur Influencerbesteuerung

Thüringen verschärft die Prüfung von Influencer-Einnahmen mithilfe einer Task Force und setzt zugleich auf Aufklärung über Steuerpflichten.

weiterlesen
Neue Task Force zur Influencerbesteuerung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)