• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gehaltsbiografie 2018: Das Lebenseinkommen in Deutschland

10.08.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Gehaltsbiografie 2018: Das Lebenseinkommen in Deutschland

Beitrag mit Bild

©weyo/fotolia.com

Wenn es um Gehälter geht, wird meist Stunden-, Monats- oder Jahreslohn verglichen. Doch wie viel Geld verdienen Arbeitnehmer in ihrem gesamten Berufsleben? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die neue Studie „Gehaltsbiografie 2018“ des Hamburger Vergleichsportals Gehalt.de.

Für die Untersuchung wurden 217.867 Datensätze von Fach- und Führungskräften aus den letzten 12 Monaten analysiert. Das Ergebnis: Wer 45 Jahre Arbeitslosengeld II (ALG II) bezieht, häuft bis zum 65. Lebensjahr rund 485.500 Euro an. Mindestlohnempfänger erhalten im gleichen Zeitraum 846.400 Euro – Vertriebsleiter mit akademischem Hintergrund verdienen wiederum über drei Millionen Euro in ihrer Karriere.

So viel verdienen Fach- und Führungskräfte bis zum Renteneintritt

Berufseinsteiger in Deutschland verdienen durchschnittlich 30.056 Euro im Jahr. Mit 60 Jahren können sie ihr Einkommen mit 58.229 Euro fast verdoppeln. Im Durchschnitt erhalten Fachkräfte 45.839 Euro und Führungskräfte rund 109.202 Euro jährlich. „Hochgerechnet auf das ganze Berufsleben entstehen je nach Beruf Gehaltsunterschiede in Höhe von mehreren Millionen Euro. Vielen ist der Gesamtbetrag ihrer Lebenseinkommen gar nicht bewusst“, sagt Philip Bierbach, Geschäftsführer von Gehalt.de.

Führungskräfte: Akademiker vs. Nicht-Akademiker

Akademiker, die eine Führungsposition besetzen, verdienen in der Regel höhere Gehälter als Nicht-Akademiker. Nicht-Akademiker beziehen mit 25 Jahren im Durchschnitt rund 57.500 Euro. Beschäftigte mit einem Hochschulabschluss erhalten im gleichen Alter fast 66.000 Euro im Jahr. Gravierender wird der Gehaltsunterschied im Laufe des Berufslebens: Mit 40 Jahren verdienen Akademiker bereits über 112.271 Euro jährlich, während Nicht-Akademiker bei 81.856 Euro liegen. Ein höherer Bildungsabschluss macht sich damit deutlich bemerkbar.

Lebensszenario: 656.217 Euro weniger durch Jobverlust

Doch wie verändert sich die Höhe des Lebenseinkommens, wenn Beschäftigte arbeitslos werden? Wie stark sich ein Jobverlust auswirken kann, zeigt die fiktive Einkommensentwicklung eines Altenpflegers: Im regulären Karriereverlauf verdient dieser bis zum Renteneintrittsalter 1,3 Millionen Euro. Wird er beispielsweise mit 40 Jahren arbeitslos und zum ALG II-Bezieher, ohne wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können, sinkt sein Lebenseinkommen auf 651.612 Euro. Der Verlust des Berufes kostet den Altenpfleger somit knapp die Hälfte seines gesamten Lebensgehalts. „Das Abrutschen in ALG II hat massive finanzielle Einbußen zur Folge. Der Weg aus der Erwerbslosigkeit sollte oberste Priorität haben“, so Bierbach.

(gehalt.de, PM vom 31.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerald Herrmann / Jannis Lührs


02.06.2026

Veräußerungspreis oder Arbeitslohn – BFH zur Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Anteilsverkauf

In seinem Urteil vom 03.03.2026 (IX R 1/25) hat der BFH zur einkommensteuerlichen Qualifizierung eines Kaufpreisbestandteils Stellung genommen, den ein veräußernder Gesellschafter-Geschäftsführer für die Fortführung seines Geschäftsführeramts bei der veräußerten GmbH erhielt.

weiterlesen
Veräußerungspreis oder Arbeitslohn – BFH zur Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Anteilsverkauf

Meldung

©Imillian/fotolia.com


02.06.2026

Interne Hinweise reichen nicht immer für HinSchG-Schutz

Wer sich auf den Schutz nach dem HinSchG beruft, muss darlegen, dass eine geschützte Meldung vorliegt, eine Repressalie erfolgte und ein konkreter Schaden entstanden ist.

weiterlesen
Interne Hinweise reichen nicht immer für HinSchG-Schutz

Meldung

©rcx/fotolia.com


02.06.2026

Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorgelegt

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG zeigt, dass der Diskriminierungsschutz in Deutschland praxisnäher und effektiver werden soll.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorgelegt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht