• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung unzulässig

31.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung unzulässig

Beitrag mit Bild

©ferkelraggae/fotolia.com

Zahlt ein Kunde seinen Immobilienkredit vorzeitig gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung zurück, dürfen Banken kein Entgelt dafür verlangen, die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen.

Die Landgerichte München und Dortmund erklärten entsprechende Preisklauseln der Münchener Hypothekenbank und der Kreissparkasse Steinfurt für unwirksam, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Kreditinstitute verklagt hatte (LG Dortmund, Urteil vom 23.01.2018 – 25 O 311/17 und LG München I, Urteil vom 16.05.2018 – 35 O 13599/17).

125 Euro nur für die Berechnung der Entschädigung

Laut Preisverzeichnis der Kreissparkasse Steinfurt sollten Kunden nach einer vorzeitigen Kreditrückzahlung eine Pauschale von 125 Euro für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die Klausel Kunden unangemessen benachteiligt. Die Bank verlange das Entgelt, ohne eine echte Gegenleistung zu erbringen. Der Kunde habe gar kein Interesse daran, dass die Bank berechnet, was er zusätzlich zum Restdarlehen noch schulde.

Hypothekenbank verlangte 200 Euro zusätzlich

Das Münchner Landgericht erklärte eine ähnliche Klausel im Preisverzeichnis der Münchener Hypothekenbank für unwirksam. Danach sollten Kreditnehmer zusätzlich zur Vorfälligkeitsentschädigung eine Pauschale von 200 Euro an die Bank zahlen, wenn sie ihre Immobilie verkaufen und den Kredit deshalb vorzeitig tilgen. Im Gegensatz zum Landgericht Dortmund waren die Münchener Richter der Auffassung, dass Banken grundsätzlich berechtigt seien, den Aufwand für die Berechnung auf ihre Kunden abzuwälzen. Das sei Teil ihres Schadensersatzanspruches. Die strittige Klausel erklärten die Richter dennoch für unwirksam: Sie ermögliche der Bank, ihren Berechnungsaufwand doppelt abzurechnen – als Teil der Vorfälligkeitsentschädigung und zusätzlich über die Pauschale.

Umstrittene Treuhandgebühr bei Umschuldung zulässig

Nicht durchsetzen konnte sich der vzbv gegen ein Bearbeitungsentgelt von 100 Euro für „Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen“ im Preisverzeichnis der Kreissparkasse Steinfurt. Kunden, die ihren Immobilienkredit ablösen und zu einer anderen Bank wechseln wollen, sollen das Entgelt dafür zahlen, dass die Bank die bestehende Grundschuld im Rahmen eines Treuhandverhältnisses auf die neue Bank überträgt. Nach dem Urteil des Dortmunder Landgerichts handelt es sich um ein zulässiges Entgelt für eine Sonderleistung, die auch im Interesse des Kunden liege. Der vzbv hat Berufung gegen diesen Teil des Urteils eingelegt.

(vzbv, PM vom 28.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©beebright/fotolia.com


07.08.2026

Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Hybride Angriffe entwickeln sich zu einem ernst zu nehmenden Risiko. Die große Mehrheit der Wirtschaft erwartet eine zunehmende Bedrohung.

weiterlesen
Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


07.08.2026

Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Ab 2026 müssen Abschlussprüfer die Offenlegungspflicht zum Ertragsteuerinformationsbericht beurteilen und darüber gesondert berichten.

weiterlesen
Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Steuerboard

Emanuel Benning


06.08.2026

Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Zinslose Finanzierungen gehören in Familien-, Gesellschafter- und Nachfolgekonstellationen zum Standardrepertoire. Steuerlich werden sie häufig eher als unkomplizierte Liquiditätshilfe denn als eigenständiger Zuwendungsvorgang verstanden.

weiterlesen
Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht