• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung unzulässig

31.07.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Gebühr für vorzeitige Kreditrückzahlung unzulässig

Beitrag mit Bild

©ferkelraggae/fotolia.com

Zahlt ein Kunde seinen Immobilienkredit vorzeitig gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung zurück, dürfen Banken kein Entgelt dafür verlangen, die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen.

Die Landgerichte München und Dortmund erklärten entsprechende Preisklauseln der Münchener Hypothekenbank und der Kreissparkasse Steinfurt für unwirksam, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Kreditinstitute verklagt hatte (LG Dortmund, Urteil vom 23.01.2018 – 25 O 311/17 und LG München I, Urteil vom 16.05.2018 – 35 O 13599/17).

125 Euro nur für die Berechnung der Entschädigung

Laut Preisverzeichnis der Kreissparkasse Steinfurt sollten Kunden nach einer vorzeitigen Kreditrückzahlung eine Pauschale von 125 Euro für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die Klausel Kunden unangemessen benachteiligt. Die Bank verlange das Entgelt, ohne eine echte Gegenleistung zu erbringen. Der Kunde habe gar kein Interesse daran, dass die Bank berechnet, was er zusätzlich zum Restdarlehen noch schulde.

Hypothekenbank verlangte 200 Euro zusätzlich

Das Münchner Landgericht erklärte eine ähnliche Klausel im Preisverzeichnis der Münchener Hypothekenbank für unwirksam. Danach sollten Kreditnehmer zusätzlich zur Vorfälligkeitsentschädigung eine Pauschale von 200 Euro an die Bank zahlen, wenn sie ihre Immobilie verkaufen und den Kredit deshalb vorzeitig tilgen. Im Gegensatz zum Landgericht Dortmund waren die Münchener Richter der Auffassung, dass Banken grundsätzlich berechtigt seien, den Aufwand für die Berechnung auf ihre Kunden abzuwälzen. Das sei Teil ihres Schadensersatzanspruches. Die strittige Klausel erklärten die Richter dennoch für unwirksam: Sie ermögliche der Bank, ihren Berechnungsaufwand doppelt abzurechnen – als Teil der Vorfälligkeitsentschädigung und zusätzlich über die Pauschale.

Umstrittene Treuhandgebühr bei Umschuldung zulässig

Nicht durchsetzen konnte sich der vzbv gegen ein Bearbeitungsentgelt von 100 Euro für „Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen“ im Preisverzeichnis der Kreissparkasse Steinfurt. Kunden, die ihren Immobilienkredit ablösen und zu einer anderen Bank wechseln wollen, sollen das Entgelt dafür zahlen, dass die Bank die bestehende Grundschuld im Rahmen eines Treuhandverhältnisses auf die neue Bank überträgt. Nach dem Urteil des Dortmunder Landgerichts handelt es sich um ein zulässiges Entgelt für eine Sonderleistung, die auch im Interesse des Kunden liege. Der vzbv hat Berufung gegen diesen Teil des Urteils eingelegt.

(vzbv, PM vom 28.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

Stokkete/123rf.com


25.07.2025

Klimarisiken: IFRS legt erste Beispiele für Anhangangaben vor

Die IFRS Foundation liefert mit den neuen Beispielen zur Offenlegung klimabezogener Unsicherheiten ein wichtiges Signal in Richtung Transparenz und Zukunftssicherheit.

weiterlesen
Klimarisiken: IFRS legt erste Beispiele für Anhangangaben vor

Meldung

©andyller/fotolia.com


25.07.2025

Künstlersozialversicherung: Abgabe sinkt

Die Abgabe für die Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent sinken, vermeldet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

weiterlesen
Künstlersozialversicherung: Abgabe sinkt

Meldung

©BillionPhotos.com/fotolia.com


24.07.2025

BFH: Ärztliche Vertretung im Notdienst umsatzsteuerfrei

Auch wenn ein Arzt den Notfalldienst vertretungsweise und gegen Entgelt übernimmt, bleibt seine Leistung umsatzsteuerfrei, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH: Ärztliche Vertretung im Notdienst umsatzsteuerfrei

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank