• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • GDL scheitert mit Mehrheitsanspruch vor Gericht

02.06.2025

Arbeitsrecht, Meldung

GDL scheitert mit Mehrheitsanspruch vor Gericht

Im Streit um die Mehrheitsverhältnisse im Betrieb Rhein-Ruhr der DB Regio AG hat die GDL eine Niederlage erlitten. Weil sie keine ausreichenden Nachweise für ihre Mehrheit unter den Beschäftigten vorlegte, scheiterte sie mit ihrem Antrag vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf.

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied mit Beschluss vom 28.05.2025 (12 TaBV 45/23), dass die GDL nicht nachweisen konnte, im Betrieb Rhein-Ruhr der DB Regio AG die Mehrheitsgewerkschaft zu sein. Damit bleiben ihre Tarifverträge nicht exklusiv anwendbar. Die GDL wollte feststellen lassen, dass sie zu bestimmten Stichtagen im Betrieb Rhein-Ruhr der DB Regio AG die sogenannte Mehrheitsgewerkschaft gemäß § 4a TVG war. Das hätte bedeutet, dass nur ihre Tarifverträge mit dem Arbeitgeberverband AGV MOVE gelten – nicht aber die der konkurrierenden EVG.

Gericht rügt mangelnde Mitwirkung

Der Antrag der GDL blieb erfolglos, weil sie den erforderlichen Nachweis ihrer Mitgliedermehrheit nicht erbracht hat. Zwar gilt im arbeitsgerichtlichen Verfahren der Amtsermittlungsgrundsatz, jedoch müssen die Parteien entscheidungsrelevante Tatsachen benennen. Die GDL verweigerte dies mit Verweis auf Geheimhaltungsinteressen.

Im Gegensatz zu Strafgerichten stehen den Arbeitsgerichten keine Ermittlungsbehörden zur Verfügung. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf war daher auf Mitwirkung angewiesen – etwa durch eine notarielle Bescheinigung der Mitgliederzahlen, wie sie § 58 Abs. 3 ArbGG vorsieht. Weder GDL noch EVG wollten die Kosten einer solchen Bescheinigung tragen. Beide Gewerkschaften argumentierten, dies verletze ihre Koalitionsfreiheit. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es hatte sogar auf neue Regelungen hingewiesen, die seit dem 01.04.2025 die Möglichkeit vertraulicher Verfahren (§ 273a ZPO) eröffnen – die GDL lehnte auch das ab.

Ausblick

Das Landesarbeitsgericht ließ die Rechtsbeschwerde zu. Eine höchstrichterliche Entscheidung könnte künftig für Klarheit im Umgang mit Mehrheitsfragen bei konkurrierenden Gewerkschaften sorgen.


LAG Düsseldorf vom 28.05.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)