23.08.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Fusionskontrolle bei Monsanto und Bayer

Beitrag mit Bild

©chombosan/fotolia.com

Die EU-Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um die geplante Übernahme von Monsanto durch Bayer nach der EU-Fusionskontrollverordnung zu würdigen. Man ist besorgt darüber, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb in Bereichen wie Pestiziden, Saatgut und agronomischen Merkmalen beeinträchtigen könnte.

Die geplante Übernahme von Monsanto (USA) durch Bayer (Deutschland) würde das weltweit größte integrierte Pestizid- und Saatgut-Unternehmen schaffen. Dadurch kämen zwei Wettbewerber mit führenden Portfolios bei Totalherbiziden, Saatgut und agronomischen Merkmalen sowie in der digitalen Landwirtschaft zusammen. Beide Unternehmen arbeiten an neuen Produkten in diesen Bereichen. Darüber hinaus würde der Zusammenschluss in weltweit bereits konzentrierten Branchen stattfinden, wie die jüngsten Zusammenschlüsse von Dow und Dupont sowie Syngenta und ChemChina gezeigt haben, bei denen die Kommission mit Blick auf den Wettbewerbsschutz von Landwirten und Verbrauchern intervenierte.

Bedenken der Kommission

Die Kommission hat vorläufige Bedenken dahingehend, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb auf einer Reihe unterschiedlicher Märkte einschränken könnte, was zu höheren Preisen, einer geringeren Qualität, weniger Auswahl und geringerer Innovation führen würde. Die erste Marktuntersuchung führte zu vorläufigen Bedenken in den drei Bereichen Pestizide, Saatgut und agronomische Merkmale.

Folgen der Fusion

Das neue Unternehmen würde schließlich über die größte Palette an Pestiziden und die stärksten Marktanteile bei Saatgut und agronomischen Merkmalen verfügen und somit zum größten integrierten Unternehmen der Branche werden. Die Kommission wird ferner untersuchen, ob der Zugang der Wettbewerber zu Verteilern und Landwirten erschwert würde, sollten Bayer und Monsanto ihre Verkäufe von Pestiziden und Saatgut insbesondere im Hinblick auf die digitale Landwirtschaft bündeln oder zusammenlegen. Bei der digitalen Landwirtschaft handelt es sich um die Sammlung von Daten und Informationen über landwirtschaftliche Betriebe mit dem Ziel, Landwirten eine auf sie abgestimmte Beratung oder aggregierte Daten zur Verfügung zu stellen. Sowohl Bayer als auch Monsanto investieren derzeit in diese neue Technologie.

Der Zusammenschluss wurde bei der Kommission am 30.06.2017 angemeldet. Die Kommission hat nun 90 Arbeitstage (d.h. bis zum 08.01.2018), um einen Beschluss zu erlassen.

(EU-Kommission, EU aktuell vom 22.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Erik Muscheites


15.04.2026

Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH

Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2025 (I R 41/22) entschieden, dass eine passive Entstrickung den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG verwirklicht.

weiterlesen
Passive Entstrickung infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich und Besteuerungszeitpunkt nach BFH

Meldung

Grundsteuer


15.04.2026

Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Bei der Grundsteuer zählt die wirkliche Fläche, nicht automatisch die amtlich mitgeteilte Grundstücksgröße, so das Niedersächsische Finanzgericht.

weiterlesen
Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


15.04.2026

AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll den Diskriminierungsschutz durch längere Fristen und erweiterte Benachteiligungsverbote verbessern.

weiterlesen
AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht