04.08.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Fusionen werden nur selten untersagt

Beitrag mit Bild

©chombosan/fotolia.com

Das Bundeskartellamt hat einen Bericht über seine Tätigkeit in den Jahren 2015/2016 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet vorgelegt. Insgesamt sind in diesem Zeitraum 2.440 Unternehmenszusammenschlüsse angemeldet worden. 19 Anmeldungen wurden in einem sogenannten Hauptprüfverfahren näher untersucht, davon wurde eine Fusion untersagt.

Beid er untersagten Fusion handelte es sich um den Zusammenschluss der Lebensmittel-Einzelhandelsketten Edeka und Kaiser’s/Tengelmann, der nach Ansicht des Kartellamtes zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin hoch konzentrierten Regionalmärkten geführt hätte.

Bußgelder in Millionenhöhe

Außerdem verhängte das Kartellamt nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder gegen die beteiligten Personen und Unternehmen. So wurden 2015 rund 332 Millionen Euro an Bußgeldern vereinnahmt und 2016 rund 290 Millionen Euro. 2014 waren es sogar 526 Millionen Euro gewesen. Hingewiesen wird auf die Möglichkeit anonymer Eingaben zu Kartellbildungen. Die mache zwar nur einen geringen Teil aller eingegangenen Meldungen aus. Aber „die Möglichkeit anonymer Eingaben fördert auch die Destabilisierung von Kartellen“, da sie die Gefahr einer Aufdeckung erhöhe, heißt es in dem Bericht.

Marktmacht der Stromerzeuger nimmt ab

Zur Entwicklung in einzelnen Wirtschaftsbereichen nimmt das Bundeskartellamt ebenfalls Stellung. So heißt es etwa zum Strommarkt, die Marktmacht der größten Stromerzeugungskonzerne habe in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. 2015 habe der kumulierte Marktanteil der größten Stromerzeuger 69,2 Prozent betragen, während es 2010 noch 72,8 Prozent gewesen seien. Hervorgehoben wird in dem Bericht die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, deren Daten von Informationsportalen genutzt werden, um die Kraftstoffpreise in Echtzeit vergleichbar zu machen. Es könne davon ausgegangen werden, dass die Markttransparenzstelle bei den Verbrauchern angekommen sei.

(Dt. Bundestag, hib vom 04.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt

Meldung

sdecoret/123rf.com


17.03.2026

So verändert KI den Fachkräftebedarf

KI hilft auch kleineren Unternehmen bereits heute, Prozesse zu verbessern und dem Fachkräftemangel wirksam entgegenzuwirken.

weiterlesen
So verändert KI den Fachkräftebedarf

Steuerboard

Cindy Slominska


16.03.2026

Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II

Die steuerliche Einordnung von Kapitalbeteiligungen in das Sonderbetriebsvermögen (SBV) einer Personengesellschaft ist ein klassisches und gleichermaßen komplexes Feld der steuerlichen Beratungspraxis.

weiterlesen
Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)