• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Fusion Edeka – Tengelmann geht in die nächste Runde

15.09.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Fusion Edeka – Tengelmann geht in die nächste Runde

Beitrag mit Bild

Der BGH entscheidet im November über Tengelmann – genau einen Tag vor der mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren zur Ministererlaubnis vor dem OLG Düsseldorf. Gibt der BGH der Beschwerde statt, verhandelt und entscheidet er in letzter Instanz.

Beim Kartellsenat des BGH sind die Rechtsmittel des Bundesministers für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel, der EDEKA Zentrale AG & Co. KG sowie der Tengelmann Gruppe gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf anhängig. Mit dem Beschluss wurde die aufschiebende Wirkung der Beschwerde von Wettbewerbern gegen die Ministererlaubnis angeordnet.

Das Bundeskartellamt hatte das Zusammenschlussvorhaben von EDEKA und Tengelmann im März 2015 untersagt. Auf deren Antrag hin hat der Bundeswirtschaftsminister am 9. März 2016 das Zusammenschlussvorhaben jedoch erlaubt. Hiergegen wandten sich die Wettbewerber von EDEKA und Tengelmann, die Unternehmen REWE und Markant, mit einer Beschwerde beim OLG Düsseldorf, über die noch nicht entschieden ist.

Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH

Da die Beschwerde gegen die Ministererlaubnis keine aufschiebende Wirkung hat, der Zusammenschluss also trotz der gerichtlichen Anfechtung der Ministererlaubnis vollzogen werden dürfte, hatten die Wettbewerber außerdem beantragt, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde anzuordnen. Diesem Antrag hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 12.07.2016 (Az. VI-Kart 3/16) entsprochen. Die Rechtsbeschwerde hat es nicht zugelassen. Gegen diesen Beschluss haben der Bundeswirtschaftsminister sowie EDEKA und Tengelmann Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Der Bundeswirtschaftsminister und EDEKA haben darüber hinaus zulassungsfreie Rechtsbeschwerde erhoben.

Kartellsenat prüft nun Grund für die Zulassung der Rechtsbeschwerde

Mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde können nur bestimmte, schwerwiegende Verfahrensmängel gerügt werden. Ein Erfolg dieses Rechtsmittels führt zur Zurückverweisung an das OLG. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde erstreben die Beteiligten eine Zulassung der Rechtsbeschwerde. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs wird zunächst zu prüfen haben, ob ein Grund für die Zulassung der Rechtsbeschwerde vorliegt. Würde die Rechtsbeschwerde zugelassen, könnte das Verfahren vor dem BGH fortgesetzt werden und nach einer mündlichen Verhandlung eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des OLG Düsseldorf ergehen.

Entscheidung im November erwartet

Die Beteiligten haben die von ihnen eingelegten Rechtsmittel bereits begründet. Den weiteren Verfahrensbeteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis Ende September Stellung zu nehmen. Im Hinblick darauf, dass es sich um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt, strebt der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs eine Entscheidung am 15.11.2016 an – genau einen Tag vor der mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren zur Ministererlaubnis vor dem OLG Düsseldorf.

(BGH, PM vom 14.09.2016/Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Meldung

©psdesign1 /fotolia.com


04.03.2026

EUStA-Jahresbericht: Rekord bei Mehrwertsteuer- und Zollbetrug

Der aktuelle Bericht der EUStA zeigt deutlich, dass sich organisierte Kriminalität zunehmend in Richtung komplexer Steuer- und Handelsbetrugsmodelle verlagert.

weiterlesen
EUStA-Jahresbericht: Rekord bei Mehrwertsteuer- und Zollbetrug

Meldung

©p365.de/fotolia.com


04.03.2026

GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum

In der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) soll das Vermögen in der Gesellschaft verbleiben. Es wäre damit nicht möglich, Gewinne einfach auszuzahlen.

weiterlesen
GmgV: Eine neue Rechtsform für nachhaltiges Unternehmertum
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)