• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Für Streitbeilegung soll der Bund zuständig sein

31.08.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Für Streitbeilegung soll der Bund zuständig sein

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Bundesrat fordert Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf zu alternativen Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten. Es geht dabei um eine Universalschlichtungsstelle und die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes.

Die einzurichtenden Verbraucherschlichtungsstellen sollen zentral von einer Stelle des Bundes anerkannt werden. Auch eine Universalschlichtungsstelle solle der Bund einrichten, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates in einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/5760). Der bisher vorliegende Gesetzentwurf sieht hingegen vor, dass das jeweilige Bundesland für die Anerkennung der Stellen zuständig sein sowie eine Universalschlichtungsstelle vorhalten soll.

Einheitliches Verfahren muss gewährleistet werden

Der Bundesrat argumentiert, dass eine zentrale Anerkennung einheitliche Verfahren garantiere und eine vom Bund geführte Universalschlichtungsstelle das Fachwissen bündle. Zudem verweist die Länderkammer darauf, dass die Frist zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie bereits abgelaufen sei. Die Einrichtung der Universalschlichtungsstellen und Anerkennungsverfahren in den Ländern sei aber mit einem erheblichen Zeitbedarf verbunden.

Regierung weist Forderungen zurück

In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die grundsätzlichen Forderungen des Bundesrates zurück. Es sei nicht „zwingend geboten“, die Anerkennung als auch die Universalschlichtungsstelle in die Zuständigkeit des Bundes fallen zu lassen. Zudem werde das Gesetz die Anerkennung entsprechend detailliert regeln. Dann noch bestehende Beurteilungsspielräume führen nach Ansicht der Bundesregierung nicht zu der „vom Bundesrat befürchteten Rechtszersplitterung“. Zudem könnten die Länder gemeinsam eine Universalschlichtungsstelle einrichten, wenn sie das wünschten.

Streitbeilegungsverfahren als Alternative

Ziel der grundlegenden EU-Richtlinien und des Gesetzentwurfes ist es, Verbrauchern eine Alternative zum Rechtsweg bei Streitigkeiten bezüglich Kauf- und Dienstleistungsverträgen zu geben. Mit dem einzuführenden Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) sollen Kriterien und grundlegende Verfahrensmodalitäten zur Anerkennung der Streitschlichtungsstellen festgelegt werden. So soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass die Stellen unabhängig und unparteilich agieren. Zudem soll sowohl für Verbraucher als auch Unternehmen das Prinzip der freiwilligen Beteiligung gelten.

(hib / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht